Düsseldorf. "Guten Abend, allgemeine Alkoholkontrolle. Haben Sie etwas getrunken?" Am Ende dieser freundlichen Frage eines Polizisten steht gelegentlich die Aufforderung zur Blutprobe. Verweigert der verdächtige Fahrer sie, konnte die Polizei das bislang anordnen, wenn die Probe nachts gemacht werden musste und der Fahrer eine freiwillige Probe verweigerte. Das könnte sich in Nordrhein-Westfalen ändern. Bald müssen wohl die Richter auch nachts ran.
Grundlage dafür ist ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm. Es legte fest, dass der richterliche Notdienst sowohl bei Blutproben wie auch bei nächtlichen Hausdurchsuchungen konsultiert werden muss. Schließlich handele es sich dabei um Eingriffe in Grundrechte, die kein Polizist eigenmächtig anordnen dürfe. Die Justiz hat darauf bisher lediglich in den Landgerichtsbezirken Detmold und Bielefeld reagiert, wo es nun einen nächtlichen richterlichen Eildienst gibt.
Doch auch im Rest des Landes werden sich die Richter wohl bald auf Nachtschichten - von 21 bis 6 Uhr morgens - einstellen. Nordrhein-Westfalens Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) schlug am Mittwoch im Landtag einen Bereitschaftsdienst für Richter vor. Der müsste von den Gerichtspräsidien organisiert werden. Sie lässt nun in den Gerichten abfragen, wie ein solcher Dienst aussehen könnte und welcher Personalbedarf sich daraus ergebe. 2008 wurden in NRW rund 28000 Blutproben entnommen.