Bundesbehörden informieren die Bürger nur zögerlich

Beauftragter fordert ein Umdenken der Beamten.

Berlin. Viele Bundesbehörden geben den Bürgern nur zögerlich Auskunft, obwohl sie gesetzlich dazu verpflichtet sind. "Ich stelle fest, dass wir weit entfernt sind von einer Kultur der Offenheit", sagte der Beauftragte für die Informationsfreiheit, Peter Schaar, am Dienstag bei der Vorstellung seines Berichtes für die Jahre 2008/ 2009. In einigen Bereichen der Verwaltung sei das rund vier Jahre alte Gesetz gar nicht bekannt. Zudem gebe es eine routinemäßige Zurückhaltung bei der Weitergabe von Informationen.

Das Informationsfreiheitsgesetz ist seit Januar 2006 in Kraft. Es soll jedem Bürger den Zugang zu amtlichen Informationen der Bundesbehörden ermöglichen - auch dann, wenn er persönlich nicht von dem Sachverhalt betroffen ist. Der Daten- und Geheimnisschutz soll aber gewahrt werden.

Schaar sagte, es dränge sich der Eindruck auf, dass manche Behörden es geradezu darauf anlegten, Bürger zu entmutigen, wenn sie Informationen verlangten. Dazu werde das Gesetz dann sehr eng ausgelegt, oder es würden erhebliche Gebühren verlangt. Laut Gesetz können die Behörden maximal 500 Euro erheben.

"Wir haben hier noch vieles zu tun. Dieses Umdenken in der Verwaltung, in den Behörden, steht noch aus", bilanzierte Schaar. Er plädierte dafür, das Gesetz nach wissenschaftlichen Kriterien bewerten zu lassen, um zu sehen, wo es noch Defizite und Nachbesserungsbedarf gibt. Er hoffe, dass der Bundestag diesen Vorschlag aufgreife.