Corona in Deutschland Lockerungen ab dem 20. März - worüber Bund und Länder jetzt noch sprechen müssen

Update | Berlin/Düsseldorf · Bevor bald in Deutschland viele Corona-Regeln gelockert werden, treffen sich die Spitzen von Bund und Ländern noch einmal. Welche Punkte noch offen sind? Ein Überblick.

Bund und Länder müssen noch einige Details zu den Lockerungen klären.

Foto: dpa/Michael Kappeler

Bevor am 20. März die meisten Corona-Regeln in Deutschland wegfallen sollen, treffen sich Bund und Länder am 17. März noch einmal zur Ministerpräsidentenkonferenz. Beginn ist um 9.30 Uhr, ab 14 Uhr ist auch Bundeskanzler Olaf Scholz bei den Beratungen dabei. Unter anderem sind Übergangsregelungen der Länder im Gespräch. Diese Corona-Themen stehen auf der Tagesordnung: 

Konkrete Regelung für Corona-Hotspots

Grundlegende Schutzregeln und weitere Eingriffsmöglichkeiten für regionale Ausbrüche sollen trotz der Lockerungen bestehen bleiben. Das sieht ein Entwurf einer neuen bundesweiten Rechtsgrundlage vor, auf den sich Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) verständigt hatten. Damit sollen die Länder weiter Krisenmaßnahmen vor Ort oder auf Landesebene verhängen können. Welche Regelungen in den Hotspots möglich sein sollen, ist aber noch weitgehend unklar.

Lauterbach bezeichnete die Lage als kritisch. Die noch ansteckendere Omikron-Variante BA.2 gewinne immer mehr an Bedeutung. „Wir können nicht zufrieden sein mit einer Situation, wo 200 bis 250 Menschen jeden Tag sterben und die Perspektive die ist, dass in einigen Wochen noch mehr Menschen daran versterben.“ Eine Fehleinschätzung sei es, dass Omikron nicht töte - Ungeimpfte trügen bei einer Infektion ein tödliches Risiko. Geimpfte könnten schwer erkranken oder langfristige Symptome haben.

Es könne zwar sein, dass nach der Öffnung die Inzidenzen weiter steigen, sagte Lauterbach. Aber auch laut dem neuen Gesetzentwurf könnten die Länder alle nötigen Mittel weiter per Landtagsbeschluss ermöglichen. „Bei der Entwicklung der Fallzahlen erwarte ich zahlreiche Hotspots in vielen Bundesländern.“ Auch ein ganzes Land könne ein Hotspot sein. „Wir werden dieses Gesetz sehr schnell einsetzen müssen“, so Lauterbach. Er forderte die Länder auf, sich nicht mit Kritik am Gesetz aufzuhalten, sondern die Nutzung vorzubereiten. Mehrere Länder hatten mehr Instrumente gefordert.

Der Minister rechtfertigte es, dass weitergehende Beschränkungen in einzelnen Gebietskörperschaften an eine hohe Klinikbelastung wegen vieler Neuinfektionen oder an gefährlichere Virusvarianten geknüpft werden sollen. Freiheitseingriffe müssten gerechtfertigt werden, um eine rechtssichere Regelung zu haben. Lauterbach sprach sich dafür aus, dass sich die Länder bei der Ministerpräsidentenkonferenz auf einheitliche Schwellenwerte für schärfere Hotspotregeln einigen.

Basisschutz ab dem 20. März - mit Übergangsregelung?

Ab dem 20. März „sollen alle tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen entfallen, wenn die Situation in den Krankenhäusern dies zulässt“. Das ist auch geltende Rechtslage nach dem Infektionsschutzgesetz: Zahlreiche Maßnahmen wie die Maskenpflicht, Zugangsbeschränkungen zu Veranstaltungen, Gastronomie oder Verkehrsmitteln und das Vorzeigen von Impf- Genesenen- oder Testnachweisen dürfen nur noch bis zum 19. März angewandt werden. Auch Zuschauerhöchstgrenzen oder Obergrenzen für private Treffen, ob geimpft oder nicht geimpft, müssten nach diesem Datum wegfallen. Die Pflicht für Arbeitgeber, Homeoffice anzubieten, entfällt ebenfalls. In Bussen, Bahnen, Innenräumen sollen Masken getragen werden. Es soll weiterhin möglich sein, „in bestimmten Bereichen“ Tests zu verlangen und Nachweise zu kontrollieren.

Mehrere Länder wollen inzwischen eine Übergangsregelung in Anspruch nehmen. Auch Nordrhein-Westfalen plant nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur, die mögliche Übergangsregelung bis zum 2. April zu nutzen. Mit einer konkreten Entscheidung der CDU/FDP-Landesregierung wird aber erst gerechnet, wenn der Bundestag über das künftige Infektionsschutzgesetz abgestimmt hat. Erwartet wird unter anderem, dass in NRW die Maskenpflicht in Schulen weiter gelten soll. Die Kultusminister hatten sich zuvor dafür ausgesprochen, dass auch in Schulen Masken und Tests wie in den Kindergärten wegfallen sollen. Die Corona-Regeln in den Schulen sollten spätestens im Mai auslaufen.

Impfpflicht

 Die Entscheidung über die allgemeine Impfpflicht liegt beim Bundestag. Bund und Länder halten die Pflicht für notwendig. Die umstrittene einrichtungsbezogene Impfpflicht gilt bereits ab dem 16. März. Beschäftigte in Sozialberufen hatten bis zum 15. März Zeit, ihren Nachweis vorzuzeigen.

(red/dpa)