PCR-Tests, Quarantäne, Wartezeit Diese Regeln gelten an den Grenzen zu den Niederlanden, Österreich und Co.

Service · Die Corona-Regeln an den Grenzen zu zu Frankreich, Schweiz, Niederlande und Österreich sind unterschiedlich. Manchmal braucht man einen Test, manchmal nicht. Das sollten Sie bei den Einreisen beachten.

An de Grenzen kommt es teils zu Kontrollen und langen Wartezeiten. Außerdem ist manchmal ein negativer PCR-Test nötig. 

Foto: dpa/Sven Hoppe

NIEDERLANDE

Situation: Die Inzidenzwerte in den Niederlanden sind immer noch sehr hoch. Deswegen zählen unsere Nachbarn noch als Hochinzidenz-Gebiet. 

Wartezeit: An Wochenenden oder Feiertagen ist mit längeren Wartezeiten an der Grenze zu rechnen.

Test und Einreisebestimmungen: Wer mit dem Auto einreist, braucht keinen negativen PCR-Test, der nicht älter als 24 Stunden ist. Sollte dies doch der Fall sein, muss ein Schnelltestergebnis beigelegt sein. Ein Einreiseformular ist nicht notwendig. Nach der Einreise müssen Touristen eine zehntägige Quarantäne einhalten, die frühestens nach fünf Tagen per Test aufgehoben werden kann. Für Berufspendler gelten diese Regeln nicht.

Wer aus den Niederlanden zurück nach Deutschland reist, muss ebenfalls eine zehntägige Quarantäne einhalten und kann sich frühestens nach fünf Tagen freitesten. Außerdem muss die Einreise per Digitalformular angemeldet werden. 

FRANKREICH

Situation: Die Inzidenzwerte in Frankreich sind gesunken, damit gilt das Land laut RKI nicht mehr als Hochinzidenzgebiet, sondern als Risikogebiet.

Wartezeit: Wer die Grenze passiert, muss in beide Richtungen mit Wartezeiten rechnen.

Test und Einreisebestimmungen: Bei der Einreise ist ein negativer PCR-Test nötig, der nicht älter als 72 Stunden ist. Außerdem müssen Touristen ein Einreise-Formular ausfüllen und brauchen zwischen 19 und 6 Uhr einen trfitigen Grund. Von dieser Regel sind Berufspendler zum Teil ausgenommen. Wer aus Frankreich zurückkommt, muss sich in Deutschland testen lassen und kann mit dem negativen Ergebnis eine zehntägige Quarantäne umgehen. Außerdem muss die Einreise digital angemeldet werden.

ÖSTERREICH

Situation: Österreich gilt mit Ausnahme der Gemeinden Jungholz und Mittelberg/Kleinwalsertal seit dem 1. November 2020 als Risikogebiet.

Wartezeit: Wer in Österreich einreist, muss wegen der Kontrollen zum Teil mit erheblichen Wartezeiten rechnen.

Test und Einreisebestimmungen: Wer einreist braucht einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 24 Stunden ist. Es wird ein Einreiseformular benötigt. Eine Quarantäne nach der Einreise ist nicht nötig. Berufspendler sind davon ausgenommen. Für sie gelten Sonderregeln.

Wer aus Österreich zurückkommt, muss sich testen lassen und die Einreise per Formular anmelden. Eine Quarantäne ist nicht notwendig.

SCHWEIZ

Situation: Die Schweiz gilt seit dem 24. Oktober 2020 als Risikogebiet.

Kontrollen: Die Grenzen sind offen. Die Schweiz kontrolliert bei der Einreise stichprobenartig. Ebenso ist es in der Gegenrichtung.

Wartezeit: Durch die Stichproben kann es vereinzelt zu Wartezeiten kommen.

Test und Einreisebestimmungen: Ein negativer PCR-Test ist nicht nötig. Allerdings brauchen Reisende ein Einreiseformular - außer wenn sie mit dem Auto anreisen. Eine Quarantäne ist nicht notwendig. Ausnahmen gibt es für Touristen aus Sachsen und Thüringen. Sie müssen nach der Einreise in Quarantäne.

Wer aus der Schweiz zurückkommt, muss sich testen lassen und die Einreise anmelden, aber nicht in Quarantäne.

(red)