Credit Suisse: Steuersünder sollen ihre Bankberater anschwärzen
Die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft verlangt von 1500 Kunden Auskunft über die Praxis der Schweizer Bank.
Düsseldorf. Gut 1500 Steuersünder aus dem gesamten Bundesgebiet, davon knapp ein Viertel aus NRW, haben jetzt Post von der Staatsanwaltschaft Düsseldorf erhalten. Inhalt des Schreibens: ein Katalog mit insgesamt 24 Fragen über die Kontakte des jeweiligen Empfängers zur Schweizer Bank Credit Suisse (CS).
Die Ermittler wollen unter anderem wissen, wie der Kunde mit der Bank ins Geschäft kam, welche Konten er dort besaß, wie diese Konten verwaltet wurden - und welche Bankmitarbeiter dabei in Erscheinung traten.
Hintergrund ist ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Düsseldorf gegen noch "unbekannte" Verantwortliche und Mitarbeiter von Credit Suisse wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung, erklärte Staatsanwalt Nils Bußee, Sprecher der Düsseldorfer Behörde.
Ausgelöst wurden die Ermittlungen durch Hinweise auf einer CD mit gestohlenen Bankdaten, die das Land NRW im Februar unbestätigten Berichten zufolge für 2,5Millionen Euro von einem anonymen Informanten gekauft hat.
Das Pikante: Alle 1500 von der Staatsanwaltschaft angeschriebenen Personen haben sich bei ihren zuständigen Finanzämtern wegen Steuerhinterziehung selbst angezeigt. Sie bleiben deshalb zwar straffrei, müssen aber die hinterzogenen Steuern vollständig nachzahlen. Nun sind sie als Zeugen verpflichtet, wahrheitsgemäß und vollständig auf die Fragen zu antworten.
Anfang Juli hatten 150 Ermittler sämtliche deutsche Credit-Suisse-Filialen durchsucht. Die deutschen Staatsanwaltschaften ermitteln derzeit gegen weitere mehr als 1000 mutmaßliche Steuersünder, davon 175 aus NRW, die ihr Geld in die Schweiz geschafft und die Erträge nicht versteuert haben sollen. Credit-Suisse-Mitarbeiter sollen ihnen dabei geholfen haben.
Staatsanwaltschafts-Sprecher Bußee zu der umfangreichen Fragebogenaktion: "Wir wollen alle Möglichkeiten nutzen, um den Sachverhalt zu erhellen." Erste Rückläufer von Fragebögen gibt es nach Bußees Angaben bereits.
Sollte es zu einer Anklageerhebung gegen Bankmitarbeiter kommen, droht ihnen eine Geldstrafe oder Haft von bis zu fünf Jahren.