EU-Wahllexikon Der Gesetzgeber der Europäischen Union
EU-Wahllexikon Unterschiedliches Stimmengewicht im Europäischen Ministerrat.
Die Europäischen Gemeinschaften setzen sich aus fünf gemeinsamen Organen zusammen. Bei einem dieser Gremien handelt es sich um den Europäischen Ministerrat, auch Rat der Eurpäischen Union genannt. Dieser setzt sich aus Vertretern der 28 Mitgliedstaaten auf Ministerebene zusammen.
Je nach Gegenstand der Ratssitzungen kommen die zuständigen Minister, beispielsweise die Finanz- oder Außenminister, zusammen. Es gibt zehn verschiedene Formationen des Rates. Dieser lenkt die Arbeit der Europäischen Union und ist, bis auf wenige Ausnahmen, gemeinsam mit dem Europäischen Parlament der Gesetzgeber der EU.
Wie der Ministerrat Entscheidungen trifft, ist von Thema zu Thema unterschiedlich und in den Verträgen festgelegt. Manche Angelegenheiten müssen einstimmig beschlossen werden, andere werden mit Mehrheit geregelt. Jeder Staat verfügt bei Mehrheitsentscheidungen über ein Stimmengewicht. Große Staaten wie Frankreich und Deutschland haben zum Beispiel je 29 Stimmen, Estland und Luxemburg haben je vier und Malta drei Stimmen.
Das Gremium wechselt halbjährlich den Vorsitz zwischen den EU-Mitgliedsstaaten. Seit 1. Januar 2019 hat Rumänien den Ratsvorsitz. Die jeweilige Ratspräsidentschaft koordiniert die Arbeit des Rates und führt den Vorsitz bei Sitzungen, Ausnahme sind die der Außenminister.
Dieser Wechsel an der Spitze führt allerdings nicht immer zur Kontinuität der Arbeit. Dehalb wird versucht, dieses Defizit seit 2007 durch eine sogenannte Trio-Präsidentschaft zu beheben. Jeweils drei Staaten, die die Präsidentschaft hintereinander ausgeübt haben, tun sich zusammen und entwickeln gemeinsame Leitlinien für ihre Arbeit. Sitz des Rats ist das Justus-Lipsius-Gebäude in Brüssel. In den Monaten April, Juni und Oktober tagt der Rat in Luxemburg. (Quellen: Bundeszentrale für politische Bildung; Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg) Red