Deutscher Herbst: Wer erschoss Siegfried Buback?

Ein neues Ermittlungsverfahren soll das Schweigen der RAF brechen.

Karlsruhe. Bis heute haben viele ehemalige RAF-Mitglieder ihre Aussage zum Mordfall Buback verweigert. Mit Beugehaft sollen Christian Klar, Brigitte Mohnhaupt und Knut Folkerts jetzt zur Aussage gezwungen werden - eine Anordnung, die Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) am Donnerstag begrüßte: "Das zeigt, die zuständigen Strafverfolgungsorgane tun nach wie vor alles, was sie im Rahmen ihrer rechtlichen Möglichkeiten können, um den Mord an dem früheren Generalbundesanwalt Buback aufzuklären." Das sei ihre Pflicht, "und sie nutzen dazu jedes Mittel". Eher pessimistisch zeigte sich der Sohn des Ermordeten, Michael Buback. "Ich vermute, auch die Bundesanwaltschaft ist skeptisch, was die Beugehaft bringen soll", sagte Buback. Wenn man solche Aussagen nur unter dem Druck der Beugehaft erhalte, werde man noch skeptischer sein. Er begrüßte jedoch die Tatsache, dass in den Fall "Bewegung gekommen" ist. Alle drei - wie auch acht weitere in den vergangenen Monaten verhörte - Ex-Terroristen schweigen zu den genauen Hintergründen des Attentats auf Buback und dessen zwei Begleiter. Bei dem noch inhaftierten Klar würde die Beugehaft seine Entlassung verzögern. Bundespräsident Horst Köhler hatte eine Begnadigung des 55-Jährigen im Mai 2007 abgelehnt. Mohnhaupt (58) war im März 2007 aus dem Gefängnis entlassen worden, Folkerts (56) bereits 1995. Mohnhaupt, Klar und Folkerts sind wegen des Attentats verurteilt worden, auch Günter Sonnenberg gilt als Mittäter.

RAF-Aussteiger Boock bezichtigte in einer Talkshow Stefan Wisniewski

Wer damals vom Sozius eines Motorrads aus auf Buback und seine beiden Begleiter geschossen hatte, blieb in den Urteilen offen. Der RAF-Aussteiger Peter-Jürgen Boock hatte im April 2007 während einer Talkshow Stefan Wisniewski als möglichen Schützen genannt. Daraufhin wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Allerdings ist die Glaubwürdigkeit Boocks umstritten, der in eigener Sache mehrfach log und seine Tatbeteiligung an den Schleyer-Morden jahrelang bestritt. Michael Buback wiederum lenkte den Verdacht auf Verena Becker. Der 54-jährige Wisniewski war wegen Beteiligung am Schleyer-Mord zu lebenslanger Haft verurteilt und 1999 entlassen worden. Die Bundesanwaltschaft ermittelt gegen ihn außerdem wegen Beteiligung am fehlgeschlagenen Raketenwerferanschlag. Auch gegen den Ex-Terroristen Rolf Heißler laufen neue Ermittlungen wegen des Mordes an Arbeitgeberpräsident Schleyer. Heißler wurde 1982 vom Oberlandesgericht Düsseldorf wegen der Ermordung zweier Polizeibeamter bei seiner Festnahme verurteilt, nicht jedoch wegen des Mordes an Schleyer. Auch dieses Verfahren geht auf eine Bezichtigung durch Boock zurück.