Dieselurteil: Umwelthilfe zwingt NRW zum Handeln
Nach dem Nein zu Fahrverboten verkürzt der Verband eine zuvor gesetzte Frist und droht mit Zwangsvollstreckungs-Maßnahmen.
Düsseldorf. Nachdem NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) am Freitag mitgeteilt hatte, dass er Fahrverbote nach dem Diesel-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts für rechtswidrig halte, will die Deutsche Umwelthilfe (DUH) nicht länger warten. Zunächst hatte man der Landesregierung eine Frist bis zum 3. April gesetzt, darzulegen, wie sie auf das von der DUH erstrittene Urteil reagieren will.
Remo Klinger, Anwalt der DUH, sagte gegenüber dieser Zeitung: „Nach der Ankündigung des Ministerpräsidenten sehen wir keinen Sinn darin, auf eine Antwort noch so lange zu warten. Schließlich hat der höchste Repräsentant des Landes ja bereits mitgeteilt, dass er ein durch das Bundesverwaltungsgericht ausdrücklich als zulässiges Instrument zur schnellstmöglichen Einhaltung der Grenzwerte als ,rechtswidrig und unverhältnismäßig’ ausschließt. Ohne jedoch andere Maßnahmen benennen zu können, mit denen der Grenzwert mindestens ebenso schnell eingehalten werden kann.“
Sollte die Landesregierung nicht bis heute um 12 Uhr antworten, werde man die Zwangsvollstreckung einleiten. Laut Klinger heißt das: Zunächst wird dem Land NRW ein Zwangsgeld von bis 10 000 Euro angedroht und in einer zweiten Stufe festgesetzt. Sollte eine weitere Androhung erfolglos bleiben, denkt der Anwalt der DUH auch an ein dann nach den Regeln der Zivilprozessordnung persönlich von der Chefin der Bezirksregierung (Birgitta Radermacher) zu zahlendes Zwangsgeld von 25 000 Euro. Wenn diese sich durch Laschets Rechtsauslegung, dass Fahrverbote rechtswidrig seien, gebunden fühle, „kann sie ja den Ministerpräsidenten in Regress nehmen“, sagt Klinger.
In Bayern hatte die DUH Zwangshaft gegen Umweltministerin Ulrike Scharf (CSU) beantragt. Dem folgte das Verwaltungsgericht München zwar nicht. Wohl aber wurden dort bereits die ersten 4000 Euro Zwangsgeld gegen den Freistaat Bayern wegen eines nicht erarbeiteten Konzepts für mögliche Diesel-Fahrverbote verhängt. Weiteres Zwangsgeld droht, wenn Bayern weiterhin untätig bleibt.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte jüngst entschieden: „Sollten Verkehrsverbote für Diesel-Kfz die einzig geeigneten Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung überschrittener NO2-Grenzwerte darstellen, sind diese — unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit — in Betracht zu ziehen.“ Laschet hat die Bezirksregierungen in NRW, die für Luftreinhaltepläne zuständig sind, „wissen lassen“, dass Fahrverbote nach dem Urteil unverhältnismäßig und rechtswidrig seien. Was Jürgen Resch, Chef der Umwelthilfe, so kommentiert: „Das ist wie die Anweisung an die Polizei nach einem Bankraub, die Bankräuber nicht zu verfolgen.“