Düsseldorfer Tabelle: 13 Prozent mehr Unterhalt für Trennungskinder
Richter legen ab sofort geltende neue Werte vor. Steuerentlastung für Familien belastet die „Zahlväter“.
Düsseldorf. Eine gute Nachricht für Trennungskinder, eine schlechte für Unterhaltsverpflichtete verkündete am Mittwoch das Oberlandesgericht Düsseldorf: Rückwirkend zum 1. Januar steigt der Unterhaltsanspruch der Kinder um durchschnittlich 13 Prozent.
Die neuen Werte der Düsseldorfer Tabelle haben zwar keinen Gesetzesrang, sind aber eine wichtige Orientierung für die Gerichte, wenn sie über einen Unterhaltsstreit entscheiden.
Dass es innerhalb von zwölf Monaten bereits zum zweiten Mal zu einer Veränderung der Werte kommt, hat seine Ursache in politischen Weichenstellungen: Durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz wurde der steuerliche Kinderfreibetrag deutlich von 6024 auf 7008 Euro erhöht. An diesem wiederum orientiert sich der Mindestunterhalt, der Kindern zu zahlen ist. Entsprechend haben die für die Berechnung federführenden Richter des Oberlandesgerichts Düsseldorf die Werte nach oben angepasst.
So musste ein Unterhaltspflichtiger mit einem Nettoeinkommen von 3000 Euro für ein 15-jähriges Kind bisher 371 Euro überweisen. Nun sind es 420 Euro.
In früheren Jahren fiel die Anpassung der Werte in der Düsseldorfer Tabelle nie so deutlich aus, weil sie an die Einkommensentwicklung gekoppelt war.
Ein weiterer Grund für die neue Düsseldorfer Tabelle ist die Erhöhung des Kindergeldes um 20 Euro monatlich, denn auch das Kindergeld wird bei Berechnung des Unterhalts in die Kalkulation einbezogen.