Der Grenzwert von 40 Mikrogramm im Jahresmittel sei EU-weit verbindlich und von den Mitgliedstaaten und dem EU-Parlament beschlossen worden. Daran werde nicht gerüttelt.
Bislang liegt der Grenzwert bei 40 Mikrogramm, was in mehreren Städten zu Fahrverboten geführt hatte.
Erst kürzlich hatte EU-Umweltkommissar Karmenu Vella noch eine Verschärfung der umstrittenen Stickoxid-Grenzwerte in Aussicht gestellt.
Die Regierung hatte Mitte November eine Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes beschlossen, die regelt, welche Fahrzeuge nach einem Fahrverbot weiterhin in die deutschen Innenstädte fahren dürfen. In dem Gesetz stellte die Regierung fest, dass Fahrverbote in Städten mit einer Stickoxid-Belastung von weniger als 50 Mikrogramm je Kubikmeter Luft nicht verhältnismäßig wären.