EU plant neue Rechte für Flugpassagiere
Ein Gesetz soll Schlupflöcher schließen. Die Regelung könnte 2014 in Kraft treten.
Brüssel. Der Flug wird verschoben oder gar abgesagt — häufig beginnt die Reise schon am Flughafen mit Ärger. All zu oft beschweren sich Kunden, dass Fluggesellschaften sie nicht richtig informieren oder entschädigen. Erst vor Gericht bekommen Verbraucher dann ihr Recht. Nun macht sich die EU-Kommission daran, die Schlupflöcher im Recht zu schließen. Nach der Zustimmung von EU-Parlament und Rat könnten sie 2014 Gesetz werden. Das sind die Neuerungen:
Wird der Start verschoben, muss die Airline Fluggäste künftig spätestens eine halbe Stunde nach der vorgesehenen Abflugzeit über die Gründe für die Verzögerung informieren — und zwar detailliert: Streiken die Fluglotsen, ist die Maschine noch nicht da oder fehlt die Crew? Bislang gelten nur ganz allgemeine Info-Pflichten.
Bereits ab zwei Stunden Verspätung muss die Fluggesellschaft den Kunden betreuen, sprich, ihm Getränke und Snacks anbieten. Bislang galt das erst ab vier Stunden. Falls nötig, muss die Airline auch eine Hotelübernachtung zahlen.
Entscheidend für eine Entschädigung ist künftig die Verspätung am Ziel der Reise — und nicht die beim Abflug. Das betrifft vor allem Kunden, die einen Anschlussflug gebucht haben und diesen verpassen. Wenn sie ein europäisches Reiseziel mehr als fünf Stunden später erreichen, können sie finanziellen Ausgleich verlangen. Bei Transatlantikflügen von mehr als 3500 Kilometern besteht dieses Recht ab zwölf Stunden Verspätung. Die Entschädigung beträgt je nach Strecke zwischen 250 und 600 Euro. Bislang konnte ein Kunde bei einem Direktflug schon ab drei Stunden Verspätung um finanziellen Ausgleich bitten.
Häufig berufen sich Airlines auf höhere Gewalt, um eine Entschädigung zu vermeiden. Erstmals listet die EU nun auf, was dazu gehört: Etwa Naturkatastrophen wie Schneechaos sowie Streiks von Fluglotsen. Ausgeschlossen sind technische Probleme, die beim Routinecheck der Maschine gefunden werden, oder das Nichtauftauchen der Besatzung.