Das Finanzministerium argumentiert so: Es steige zwar der Schuldenstand, aber dagegen stehe ja ein Beteiligungserwerb. Welch eine Beteiligung, die der Steuerzahler da erwirbt! Die Beteiligung an einem Rettungsschirm, der geradezu darauf ausgerichtet ist, wie Schnee in der Sonne zu schmilzen. Es ist sehr fraglich, ob die Richter solch einer Rhetorik folgen.