Führerscheine erhalten ein Verfallsdatum
Damit Fahrer besser identifiziert werden können, muss der „Lappen“ künftig alle 15 Jahre erneuert werden.
Berlin. Zum Stichtag 19. Januar greift eine europäische Richtlinie und bringt auch Änderungen für Autofahrer in Deutschland: Neue Führerscheine bekommen ein Haltbarkeitsdatum von 15 Jahren, alle existierenden noch eine Galgenfrist von 20 Jahren bis Anfang 2033. Spätestens dann müssen Fahrerlaubnisse mit Fotos aus Jugendzeiten getauscht werden.
In Europa gibt es 110 Führerscheinarten. Die Richtlinie, die 2006 beschlossen worden war, soll die Regeln vereinheitlichen. Die regelmäßige Erneuerungspflicht soll laut EU-Kommission sicherstellen, dass Führerscheine immer einen möglichst aktuellen Fälschungsschutz haben — zum Beispiel Hologramme.
Zudem ist der Besitzer bei Kontrollen leichter zu identifizieren, wenn das Foto höchstens 15 Jahre alt ist. Die „Verfallsfrist“ der Dokumente gibt EU-Staaten die Möglichkeit, die Straßenverkehrstauglichkeit der Besitzer zu prüfen.
Auch in Deutschland gibt es verschiedene Führerscheintypen — neben den klassischen „Lappen“ kleine im Scheckkartenformat. Nach Schätzungen sind es rund 54 Millionen. Für bisherige Dokumente gibt es keine sofortige Umtauschpflicht. Bis spätestens 18. Januar 2033 muss dann jeder einen neuen EU-Führerschein haben.
Den gibt es bei Verlust auch als Ersatz. „Alle erworbenen Besitzstände“ für bestimmte Fahrzeugklassen bleiben laut Bundesverkehrsministerium erhalten. Gesundheitschecks oder Prüfungen sind nicht vorgesehen, außer für Fahrer mit Extra-Verantwortung wie Busfahrer. Das Tauschen dürfte laut ADAC eine Gebühr von etwa 20 Euro kosten.
Die geplante Erneuerungspflicht ist umstritten. „Das ist ein Hyperbürokratismus“, sagt Gerhard von Bressensdorf, Vorsitzender der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände. Millionen Dokumente müssten ersetzt werden, nur weil es um ein neues Passbild gehe.
Zusammen mit dem Personalausweis könne man Fahrer auch bei älteren Porträts identifizieren. Dagegen sieht der ADAC „eine sinnvolle Regelung“, wie Markus Schäpe, Leiter für Verkehrsrecht, sagt. Ältere Dokumente ließen sich per Farbkopierer leicht fälschen. Ein EU-weites Register verhindere künftig zudem, dass manche Fahrer sich bei Entzug des „Lappens“ im Ausland einen neuen besorgten.
Überprüft werden zum 19. Januar auch Vorschriften für mehrere Fahrzeugklassen — vor allem bei Motorrädern. Eingeführt wird zum Beispiel eine Moped-Klasse mit dem Kürzel „AM“ für Krafträder mit zwei oder drei Rädern. Darunter fallen auch „Trikes“, für die noch normale Autoführerscheine gelten, und Leichtkraftfahrzeuge mit vier Rädern („Quads“).