Gericht verbietet Raucherclubs

Die Richter bestätigen das Rauchverbot für eine Kölner Kneipe — ein Urteil mit grundsätzlicher Bedeutung.

Düsseldorf/Münster. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hat in einem Eilbeschluss Gaststätten als Raucherclubs für unzulässig erklärt. Damit wurde die Beschwerde einer Kölner Gastwirtin gegen ein von der Stadt verhängtes Rauchverbot abgewiesen.

Zwar ist die Klage in der Hauptsache noch nicht entschieden. Doch der Richterspruch ist eine juristische Weichenstellung für einen strikten Nichtraucherschutz.

Der 4. Senat des OVG übt vernichtende Kritik an den Raucherclubs. Im Gesetz gebe es zwar die Ausnahme vom allgemeinen Rauchverbot für Vereine, deren ausschließlicher Zweck der gemeinsame Konsum von Tabakwaren ist. Doch das gebiete eine enge Auslegung der Ausnahmevorschrift.

Im Kölner Fall aber seien auch Nichtraucher Mitglieder des Clubs gewesen. Das stehe dem vermeintlichen Vereinszweck entgegen. Dass der Verein auch das gewerbliche Interesse der Wirtin, Speisen und Getränke zu verkaufen, unterstütze, passe nicht zu den Zielen des Nichtraucherschutzgesetzes.

Beim OVG wird dem Urteil grundsätzliche Bedeutung beigemessen. Tatsächlich zielt es auf einen äußerst strittigen Punkt des bisherigen Nichtraucherschutzes in NRW. Auf Druck des Hotel- und Gaststättenverbandes hatte einst die damalige schwarz-gelbe Landesregierung eine solche Regelung ins Gesetz aufgenommen.

Die kommunalen Ordnungsämter müssen die Einhaltung der Vorschriften kontrollieren, haben aber vielerorts angesichts des Wildwuchses resigniert.

NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) zeigte sich zufrieden. „Dem Missbrauch des Nichtraucherschutzgesetzes wird ein Riegel vorgeschoben“, sagte sie unserer Zeitung. Die Kommunen müssten nun die Vorschriften durchsetzen. Steffens kündigte die notwendigen Korrekturen im neuen Nichtraucherschutzgesetz an, das bald vorliegen soll.