Der Raucherclub-Trick zieht nicht mehr
Die Justiz macht ernst mit dem Nichtraucherschutz
Der Landesgesetzgeber hat sich lange an der Nase herumführen lassen. Da bastelt er ein Nichtraucherschutzgesetz und sieht tatenlos zu, wie es in der Praxis ignoriert wird. „Legal konterkariert“— haben all jene gesagt, die die Idee des Raucherclubs bis ins Absurde übertrieben.
Mit Clubs, in denen das Rauchen als Ausnahme vom grundsätzlichen Rauchverbot in Gaststätten gestattet ist, meinte der Gesetzgeber vor allem Zigarren- oder Wasserpfeifenclubs. Und was ist die Realität? Das Schild „Raucherclub“ prangt an unzähligen Gaststätten. Die Ordnungsämter vor Ort sind überfordert mit der Kontrolle oder verschließen vor dem Missstand die Augen. Das hat eine Studie des Deutschen Krebsforschungszentrums jüngst eindrucksvoll belegt: 81 Prozent der Raucherclubs haben gar keine Eingangskontrollen, niemand wird auf seine Mitgliedschaft überprüft.
Legal konterkariert? Man könnte auch sagen: Es herrscht legalisierte Anarchie. Der Gesetzgeber verhält sich widersprüchlich, wenn er Schutzvorschriften für seine Bürger schafft, sich aber gefallen lässt, dass niemand diese ernst nimmt. Es ist schon ein Armutszeugnis, dass erst die Gerichte deutliche Worte finden müssen, diese Umgehung des Gesetzes abzustellen. Eindringlich erinnern die Richter daran, dass der Sinn des Gesetzes doch ist, die Menschen vor den erheblichen Gesundheitsgefahren durch Rauchen in der Öffentlichkeit zu schützen.
Dieser Schutzzweck wird ausgehebelt, wenn ein Gastwirt das Wort „Raucherclub“ benutzt wie ein Zauberer sein Simsalabim: Seht her, ich zaubere das Nichtraucherschutzgesetz weg, sagt er seinen Gästen. Simsalabim — hier dürft ihr essen, trinken und natürlich auch rauchen.
Dass der Zauberspruch nicht mehr zieht, damit müssen jetzt auch andere Raucherclubs rechnen. Das Hauptsacheverfahren in dem Kölner Fall wird kaum anders ausgehen als die juristische Eilentscheidung des Oberverwaltungsgerichts. Gewiss, Raucherclubs sind weiterhin gesetzlich erlaubt. Aber nur ernst gemeinte, deren Vereinszweck wirklich das Rauchen ist. Alle anderen müssen damit rechnen, dass sie entzaubert werden. Die Behörden können und sollten aktiv werden. Dafür haben sie jetzt die notwendige juristische Schützenhilfe erhalten.