Grundsatzfrage

Wie hoch der Unterhalt des Geschiedenen sein soll, ist eine Frage der Perspektive. Der Unterhaltsberechtigte sagt: Dass mein Ex wieder heiratet, darf nicht zu meinen finanziellen Lasten gehen. Und der andere sagt: Wenn ich für einen neuen Partner aufkommen muss, so hat das Vorrang vor der Vergangenheit.

Ein Interessenkonflikt. Aber dessen Lösung ist eine gesellschaftspolitische Aufgabe. Insofern ist es gut, dass sich die Justiz hier selbst zurücknimmt. Es ist Sache des Gesetzgebers, eine solch grundsätzliche Unterhaltsfrage nach politischer Diskussion zu regeln — oder es zu lassen.

peter.kurz@wz-plus.de