Gutachten: „Street View“ ist rechtswidrig
Rohversionen der Aufnahmen gehen ungefiltert in die USA.
Mainz. Die Foto-Aufnahmen deutscher Städte durch Google Street View verstoßen nach einem Gutachten des Zentrums für Angewandte Rechtswissenschaft in Karlsruhe zu großen Teilen gegen deutsches Recht. Die von der rheinland-pfälzischen Landesregierung in Auftrag gegebene Expertise stellte Justizminister Heinz Bamberger (SPD) am Montag in Mainz vor. Darin wird unter anderem kritisiert, dass die Rohversionen der Aufnahmen unanonymisiert in die USA geschickt werden: "Was dort mit den Daten geschieht, weiß niemand."
Laut Gutachten ist Google Street View nur unter Einschränkungen zulässig. Entscheidend sei unter anderem, in welcher Höhe die Aufnahmen gemacht würden. Zulässig sei, was auch ein normaler Passant sehen kann. Google filme aber in einer Höhe von 2,90Metern, könne so auch über natürliche Sichtschutze wie Mauern oder Hecken hinwegfilmen.
Bilder von Einfamilienhäusern und Gebäuden in ländlichen Gegenden dürfen nach Ansicht der Wissenschaftler nicht im Internet verbreitet werden. Die Häuserfassade und die Umgebung lasse Rückschlüsse auf die Wohnsituation Einzelner zu.
Die Landesregierung will das Rechtsgutachten nun den Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder zur Verfügung stellen. Diese sollen prüfen, ob Google neue Auflagen gemacht werden können. Sollte Google nicht zu Kompromissen bereit sein, will Bamberger über den Bundesrat aktiv werden: "Dann machen wir halt ein Gesetz."