Hautärzte verwirren die Patienten
Die Hautkrebs-Früherkennung ist zwar kostenfreie Kassenleistung. Aber manch ein Arzt rechnet extra ab.
Düsseldorf. Nur bei vier von fünf Hautärzten ist die kostenlose Hautkrebs-Früherkennung gängige Praxis — obwohl sie seit 2008 gesetzliche Kassenleistung ist. Das haben die Verbraucherzentralen NRW und Berlin bei einem Check der telefonischen Terminvergabe bei 192 Hautärzten mit Kassenzulassung ermittelt. Ein Fünftel der Mediziner stellte die Patienten vor die Entscheidung und bot sowohl die kostenfreie als auch eine individuell zu zahlende Leistung mit dem Dermatoskop (Auflichtmikroskop) oder einer Bild-, beziehungsweise Videodokumentation an. Kosten: zwischen zehn und hundert Euro. Jeder fünfte Dermatologe, so die Umfrage, umging die gesetzliche Vorsorgepflicht, indem er den Kassenpatienten von vornherein nur die Selbstzahlerleistung anbot oder angab, keinen Termin für die gesetzliche Früherkennung frei zu haben.
Für die gesetzliche Leistung — bloße Blickdiagnostik — stellt der Hautarzt der Krankenkasse gut 21 Euro in Rechnung. Verwendet er das Auflichtmikroskop, können noch mal rund 17 Euro dazukommen, die der Patient dann aus eigener Tasche zahlen muss.
Die Krankenkassen streiten mit den Dermatologen, ob die Nutzung des Dermatoskops durch die Regelversorgung mit abgegolten ist. Die Hautärzte sehen darin eine vom Patienten zu bezahlende Zusatzleistung. Klaus Strömer, Präsident des Berufsverbands Deutscher Dermatologen, weist darauf hin, dass der Einsatz des Dermatoskops eine erhöhte Treffsicherheit bei der Verdachtsdiagnose hat. Ärzten sei es wettbewerbsrechtlich verboten, eine solche Zusatzleistung unentgeltlich zu erbringen. Um beim Patienten entstehende Verunsicherung abzustellen, empfiehlt Strömer, die gesamte Untersuchung mit dem Dermatoskop zur Kassenleistung zu machen und den Medizinern ein „adäquates Honorar“ zu gewähren. Dies sieht er bei 30 bis 35 Euro. Strömer weist darauf hin, dass es Krankenkassen gibt, die schon jetzt die Untersuchung mit dem Dermatoskop bezahlen.
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