Hautkrebs-Vorsorge Die Verunsicherung der Versicherten
Ärgerlicher Streit um Kosten der Hautkrebs-Früherkennung
Mehr als 130 Millionen Euro kostet die von den gesetzlichen Krankenkassen finanzierte Hautkrebs-Früherkennung. Jedes Jahr. Bei solchen Dimensionen muss natürlich die Frage erlaubt sein: Ist das richtig investiertes Geld?
Jeder, bei dem Hautkrebs im frühen Stadium entdeckt wird und dem dadurch eine zu späte, vielleicht entstellende Operation erspart bleibt oder der gar vor dem Tod bewahrt wird, wird sagen: Gut, dass die Kassen das bezahlen. Allerdings gibt es auch bei dem Hautkrebs-Screening wie bei anderen medizinischen Früherkennungsangeboten Gegenargumente: Da sind die Kosten, die hier für viele gesunde Menschen aufgewendet werden und entsprechend bei der Behandlung Kranker fehlen. Es gibt Krebsvorstufen, von denen unklar ist, ob sie die Betroffenen je gesundheitlich beeinträchtigt hätten. Sie werden unnötig mit einer Krebsdiagnose belastet. Früherkennung — das heißt auch: Muttermale werden herausgeschnitten, erweisen sich aber im Labor als gutartig. Andererseits gibt es schnell wachsende Melanome, die auch bei einer Untersuchung im Zweijahresrhythmus nicht entdeckt werden.
Als wären diese schwierig abzuwägenden Argumente nicht schon verwirrend genug, wird der Patienten durch den bizarren Streit zwischen Kassen und Ärzten weiter verunsichert. Gehört nun die Untersuchung mit Hilfe des Auflichtmikroskops zur mit der Regelversorgung abgegoltenen Kassenleistung? Ja — könnte man sagen, weil dieses Dermatoskop doch wohl als übliches Handwerkszeug des Arztes anzusehen ist, dessen Anwendung eine Selbstverständlichkeit sein sollte? Oder ist es dem Patienten zuzumuten, für den Einsatz dieses Gerätes in die eigene Tasche zu greifen? Was so dramatisch nun auch nicht wäre, da die Zusatzkosten unter denen eines Friseurbesuchs liegen. Für die gesetzlichen Kassen hingegen würde ein Nachschlag noch mal einen mindestens zweistelligen Millionenbetrag ausmachen.
Die Argumente liegen nach Einführung des Hautkrebs-Screening als Kassenleistung seit 2008 auf dem Tisch. Nach sieben Jahren muss man sich endlich auf eine verbindliche Lösung einigen, die Schluss macht mit der Patientenverunsicherung.