Es zementiert die schwache Position unverheirateter Väter in Deutschland, die im EU-Vergleich ohnehin schlecht gestellt sind. Deutschland ist eines von nur neun EU-Ländern, in denen nicht automatisch beide unverheiratete Eltern das Sorgerecht erhalten. Bei ledigen Eltern wird der Mann nur dann rechtlich als Vater anerkannt, wenn sich die Kindsmutter dazu bereit erklärt.
Das jetzige Urteil ist ein weiterer Rückschritt für die Gleichberechtigung beider Elternteile. Es stützt den Tenor der deutschen Gesetzgebung, wonach der leibliche Vater für das Kindswohl nicht unbedingt nötig ist.