Abgeordnetendiäten steigen um 830 Euro im Monat
Berlin (dpa) - Der Bundestag hat eine Erhöhung der Diäten um rund zehn Prozent für seine Abgeordneten beschlossen. Ab Januar 2015 steigen die Bezüge um 830 auf dann 9082 Euro.
Nach jahrelangen Debatten stimmte das Parlament zugleich für eine Grundsatzreform mit automatischen Anpassungen ab 2016. Zudem wird Abgeordnetenbestechung und -bestechlichkeit schärfer bestraft.
Gegen die von der großen Koalition vorgelegte Änderung des Abgeordnetengesetzes zu den Diäten hatte sich die Opposition aus Linken und Grünen gewandt. Dafür votierten in namentlicher Abstimmung 464 Abgeordnete, mit Nein stimmten 115 Parlamentarier, 10 enthielten sich. Dem Strafrechtsänderungsgesetz stimmten alle Fraktionen zu. Es gab 593 Ja-, 3 Nein-Stimmen und 7 Enthaltungen.
Die Abgeordnetendiät beträgt nach der letzten Erhöhung 2013 derzeit 8252 Euro. Nach einer Anhebung in zwei Schritten entsprechen die Diäten ab 2015 mit 9082 Euro der Besoldung von Bundesrichtern. Von 2016 an sollen die Bezüge der Abgeordneten automatisch an die Entwicklung der Bruttolöhne gekoppelt werden. Immer wieder neue Entscheidungen in der heiklen Frage werden damit vermieden.
Einschnitte gibt es bei der Altersversorgung. Ausgeschiedene Abgeordnete können künftig frühestens mit 63 Jahren eine Altersversorgung mit Abschlägen bekommen, bisher ging dies mit 57 Jahren ohne Abschläge. Der Höchstsatz sinkt von 67,5 Prozent auf 65 Prozent der Diät. Eingeführt werden Funktionszulagen für die Vorsitzenden der Ausschüsse des Bundestags.
Union und SPD verteidigten die Erhöhung. Die Linke lehnte sie als unangemessen ab. Die Grünen unterstützten im Grundsatz die bereits vor Jahren gesetzlich anvisierte, aber nie erreichte Angleichung an den Richtersold - lehnten das Gesetzesverfahren wegen des von der Koalition eingeschlagenen Tempos jedoch ab. Die Koalition hatte erst vor knapp zwei Wochen ihre Pläne bekanntgemacht. Zudem gehen Linken und Grünen die Einschnitte bei den Altersansprüchen nicht weit genug.
Als Reaktion will die Linke-Fraktion 100 000 Euro an die SOS-Kinderdörfer in Deutschland spenden, wie Fraktionschef Gregor Gysi ankündigte. Die einfachen Abgeordneten spendeten jeweils 1500 Euro, die zwei Ausschussvorsitzenden der Linken jeweils 2250 Euro, Fraktionsgeschäftsführerin Petra Sitte 2500 und er selbst 3000 Euro. Nach dieser Gemeinschaftsspende werde jedem Linken-Abgeordneten empfohlen, sich im Wahlkreis ein Projekt für Spenden zu suchen.
Der CDU-Abgeordnete Bernhard Kaster betonte, die Bezahlung der Abgeordneten sei angemessen. „Wir brauchen den Vergleich zu anderen Führungsaufgaben und Verantwortlichkeiten nicht zu scheuen.“ Die Abgeordneten hätte eine große Verantwortung, viele leisteten Kärrnerarbeit.
Die Parlamentarische Geschäftsführerin der Linken, Petra Sitte, hielt entgegen, die Erhöhung passe wegen stagnierender Reallöhne nicht in die Landschaft. „Es ist kein Opfer, im Bundestag zu sitzen.“ Abgeordnete sollten sich zudem normal gesetzlich rentenversichern.
Ihre Grünen-Kollegin Britta Haßelmann kritisierte, eine stärker gestaffelte und zeitlich gestreckte Erhöhung der Diäten habe gar nicht erst zur Debatte gestanden. Auch FDP-Chef Christian Lindner, der Bund der Steuerzahler und die Organisation abgeordnetenwatch.de kritisierten die Änderung des Abgeordnetengesetzes.
Bestechung und Bestechlichkeit von Parlamentariern kann künftig mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden. Diese schärferen Regeln sind Voraussetzung für die seit rund zehn Jahren ausstehende Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption. Justizstaatssekretär Christian Lange kündigte in der „Stuttgarter Zeitung“ (Freitag) an, die Regierung wolle die UN-Konvention noch in diesem Jahr unterzeichnen. Die Grünen hatten dafür einen eigenen Antrag vorgelegt.
Linke und Grüne kritisierten, nur wenn ein Abgeordneter im Auftrag oder auf Weisung eines Dritten handele, solle ein Straftatbestand vorliegen. Ein klarer Auftrag sei in Fällen von Korruption aber nur schwer nachzuweisen. Der Paragraf drohe wirkungslos zu bleiben, sagte Frank Tempel von den Linken. Ein Grünen-Antrag, diese Einschränkung abzuschwächen, fand bei der Koalition keine Zustimmung.