Die Luxus-Reform

Der Vergütungsmaßstab eines Bundesrichters ist für einen Bundestagsabgeordneten nicht unverschämt. Was den Gesetzesbeschluss so ärgerlich macht, sind seine Begleitumstände. An der steuerfreien Kostenpauschale von 4 204 Euro für das Büro im Wahlkreis wird nicht gerüttelt.

Ein Kommentar von Stefan Vetter.

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Wer diesen Betrag nicht ausschöpft, hat weiter ein steuerfreies Zusatzeinkommen. Davon können Otto-Normalsteuerzahler nur träumen.

Schreiend ungerecht ist auch die üppige Altersversorgung. Die Koalition feiert, dass Abgeordnete nicht mehr abschlagsfrei mit 57 in Rente gehen können. Vielfach handelt es sich um die gleichen Politiker, die die Rente mit 67 beschlossen haben — für den Rest der Bevölkerung. Kein Wunder, wenn ihr Ansehen im Keller ist.