Ärztekammer: Mehr als 2100 Behandlungsfehler nachgewiesen

Berlin (dpa) - Beschwerden über ärztliche Behandlungsfehler sind nach Angaben der Bundesärztekammer leicht rückläufig. Gingen 2012 bundesweit mehr als 12 200 Beschwerdeanträge ein, waren es 2015 etwas mehr als 11 800.

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In fast jedem sechsten Fall lag tatsächlich ein Behandlungsfehler vor, wie aus einer Statistik der Bundesärztekammer hervorgeht. Dieser Fehlerquote bewege sich bei mehreren hundert Millionen Behandlungen weit unterhalb des Promillebereichs, hieß es.

Zu Entscheidungen der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen über angebliche Behandlungsfehler kam es in 7215 Fällen - rund 500 weniger als im Vorjahr. In 2132 Fällen habe ein Fehler vorgelegen, und in 1774 Fällen führte dies zu einem Gesundheitsschaden, der dann einen Anspruch des Patienten auf Entschädigung begründete. Die mit Abstand häufigsten Fehler sind bei niedergelassenen Ärzten bei Brust-Behandlungen nachgewiesen worden, gefolgt von Rückenbeschwerden und Unterschenkel- und Sprunggelenkbrüchen.

Die meisten Beschwerden gab es bei Gelenkabnutzungen von Knie und Hüfte sowie bei Unterschenkel- und Sprunggelenkbrüchen. Drei Viertel der Beschwerden erreichten die Schlichtungsstellen nach Behandlungen im Krankenhaus, ein Viertel nach ambulanter Behandlung in Arztpraxen.

Das sei nachzuvollziehen, da Kliniken im Schnitt wesentlich größere Eingriffe vornähmen als niedergelassene Ärzte, hieß es. Aufgelistet nach Abteilungen kamen entsprechend die mit Abstand meisten Beschwerden aus der Unfallchirurgie und Orthopädie.

Nach Ansicht der Bundesärztekammer ist ein Grund für Behandlungsfehler der stetig wachsende Druck in Kliniken und Praxen. So habe die Zahl der ambulanten Behandlungsfälle zwischen 2004 und 2014 um 152 Millionen auf 688 Millionen zugenommen. In Krankenhäusern wurden demnach 2014 mehr als 19 Millionen Patienten behandelt. Andreas Crusius von der Bundesärztekammer sagte, Ärzte machten Fehler, sie seien aber keine Pfuscher. Man gehe offen mit den Fehlern um.

Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch sagte der dpa: „Wir brauchen ein bundeseinheitliches Zentralregister für Behandlungsfehler. Es kann nicht sein, dass Ärztekammern, Krankenkassen und Gerichte hier unterschiedlich zählen.“ Ebenso nötig sei ein Härtefallfonds für rasche Hilfe bei offenkundigen Behandlungsfehlern.