Altersbezüge sind im Sinkflug

Jeder fünfte Neurentner ist erwerbsgemindert. Die Armutsquote ist dadurch hoch.

Berlin. Gut jeder fünfte Ruheständler, der 2012 erstmals gesetzliche Altersbezüge erhielt, lebt von einer Erwerbsminderungsrente. In der Praxis bedeutet das oft ein Auskommen am Rande des Existenzminimums. Das geht aus einer Stellungnahme der Bundesregierung auf Anfrage der Linken hervor, die unserer Zeitung vorliegt.

Demnach bezogen 2012 insgesamt rund 829 000 Personen erstmalig eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Der Anteil der Erwerbsminderungsrentner betrug 21,5 Prozent. Eine entsprechende Rente erhält, wer wegen Krankheit oder Behinderung weniger als sechs Stunden täglich arbeiten kann. Die Erwerbsminderungsrenten sind deutlich gesunken. Erhielten erwerbsgeminderte Versicherte bei Rentenbeginn im Jahr 2001 durchschnittlich 676 Euro monatlich, so waren es 2012 nur noch 607 Euro.

Zu den Ursachen zählen die Rentenabschläge von bis zu 10,8 Prozent sowie die Tatsache, dass die Erwerbsgeminderten wegen niedriger Löhne oder längerer Arbeitslosigkeit geringere Rentenanwartschaften erworben haben. Bereits im Jahr 2010 galt schon mehr als jede dritte Person (37 Prozent) in Haushalten von Erwerbsminderungsrentnern als armutsgefährdet.

Im Koalitionsvertrag von Union und SPD sind Verbesserungen geplant. Vorgesehen ist, die Zurechnungszeit zum 1. Juli 2014 um zwei Jahre anzuheben. Derzeit wird ein Erwerbsminderungsrentner so gestellt, als hätte er bis zum 60. Lebensjahr Rentenbeiträge gezahlt. Bis zum Erreichen des regulären Renteneintrittsalters fehlen rentenrechtlich fünf Jahre, wobei sich dieser Abstand durch die „Rente mit 67“ schrittweise auf sieben Jahre erhöhen würde. Mit der Anhebung der Zurechnungszeit wird eine Absenkung des Niveaus der Erwerbsminderungsrenten im Vergleich zu den Altersrenten verhindert.

Für die Erwerbsgeminderten bedeutet das ab Mitte 2014 ein Rentenplus von rund 45 Euro im Monat. Außerdem soll es für die letzten vier Jahre vor der Erwerbsminderungsrente eine Günstigerprüfung geben. Dahinter verbirgt sich die Erfahrung, dass die Zeit vor Eintritt der Erwerbsminderung durch Krankheit oder Arbeitslosigkeit geprägt ist, was die Rente mindert.

Solche Zeiten sollen künftig nur noch rentenwirksam sein, wenn der Betroffene damit besser gestellt wird. Die Kosten der Operation werden auf zwei Milliarden Euro pro Jahr veranschlagt.