Der Weg dazu ist seit Jahrzehnten in der Strafprozessordnung vorgesehen. Im Adhäsionsverfahren dürfen Strafgerichte auch Schadensersatz zusprechen. Sie tun es aber nur selten — wegen Überlastung, fehlender zivilrechtlicher Kompetenz oder weil die Betroffenen den Weg gar nicht kennen. Dieses Instrument sollte endlich gestärkt werden.