Analyse: Der Staat steckt in der Spielsucht-Falle
Das staatliche Glücksspiel-Monopol steht auf schwachen Füßen. Doch eine Privatisierung schadet letztlich dem Staat.
Düsseldorf. Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat das Wett- und Glücksspielmonopol in Deutschland als rechtswidrig beurteilt — und den Staat damit in die Spielsucht-Falle gesteckt.
Denn Grundlage des staatlichen Wett- und Glücksspiel-Monopols ist der Schutz der Allgemeinheit vor Spielsucht. Dieser Schutz ist auch eine grundsätzlich richtige Idee. Doch sie birgt einen unauflöslichen Zielkonflikt: Denn je intensiver der Staat diese Schutzfunktion wahrnimmt, desto weniger verdient er an den milliardenschweren Umsätzen der Branche.
Wenn die staatlichen Lottogesellschaften aber „dazu anreizen und ermuntern, an Lotterien, Glücksspielen oder Wetten teilzunehmen“ — wie es jetzt die Münsteraner Richter festgestellt haben — kann man daraus schließen, dass das politische Argument „Schutz vor Spielsucht“ letztlich nur vorgeschoben ist und in der Hauptsache dazu dienen soll, das Glücksspiel-Monopol des Staates aufrecht zu erhalten. Denn kaum ein Landesfinanzminister will sich die üppigen Konzessionsabgaben der staatlichen Lotto-Gesellschaften entgehen lassen.
Wenn aber das Glücksspiel-Monopol in Gänze fällt und private Anbieter zugelassen werden, wird das staatliche Lotto in seiner bisherigen Form nicht mehr existieren können. Grund: Dabei werden bislang knapp 50 Prozent der Einnahmen für soziale Zwecke und den Breitensport an die Länder überwiesen.
Private Anbieter werden diesen „Zuschuss“ jedoch kaum übernehmen. Wahrscheinlicher ist, dass sie die Ausschüttungsquote steigern und so höhere Einzelgewinne anbieten können.
Den Spielern ist es aber letztlich völlig gleichgültig, bei wem sie ihren Einsatz abgeben — Hauptsache, der mögliche Gewinn ist hoch. Die tatsächlichen Gewinne aus den Spielumsätzen am milliardenschweren Glücksspielmarkt landen dann aber nicht mehr bei den Sportbünden oder caritativen Einrichtungen der Länder, sondern in den Taschen privater Gesellschaften mit Sitz im steuergünstigen Ausland.