Das berichten die Zeitungen der Funke-Mediengruppe unter Berufung auf den ihnen vorliegenden Entwurf.
Künftig sollen Angriffe demnach auch bei allgemeinen „Diensthandlungen“ wie Streifenfahrten oder Radarkontrollen besonders bestraft werden können. Bisher ging das nur, wenn ein Beamter bei einer „Vollstreckungshandlung“ attackiert wurde, also etwa ein Polizist bei einer Festnahme. Die Höchststrafe bleibt aber bei fünf Jahren Haft.
Maas sagte der Redaktion, es sei inakzeptabel, dass Polizisten „alltäglich brutal attackiert“ werden. „Daneben müssen wir auch dafür sorgen, dass Polizisten besser ausgestattet werden und das Personal verstärkt wird“, fügte er hinzu. „Bei Polizei und Justiz ist im Zeitalter der Schuldenbremse in den Ländern deutlich zu viel gespart worden.“
Der Polizeilichen Kriminalstatistik zufolge waren 2015 fast 64.400 Attacken auf Polizisten registriert worden.