Flüchtlingshilfe Asylbewerber sollen mehr Unterstützung erhalten

Berlin · Seit 2016 wurden die Hilfen nicht mehr angepasst. Das soll sich ändern. Menschen in Ausbildung sollen besser gefördert werden.

Sein Ministerium hat den Gesetzentwurf erarbeitet: Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD).

Foto: dpa/Michael Kappeler

Die Bundesregierung will die Leistungen für Asylberber neu regeln. Ein entsprechender Gesetzentwurf des Arbeits- und Sozialministeriums sieht vor, die Bedarfssätze zum Teil zu erhöhen und die Unterstützung für Flüchtlinge in Ausbildung zu verbessern.

Hintergrund des Vorhabens sind nach den Worten des zuständigen Staatssekretärs Rolf Schmachtenberg verfassungsrechtliche Vorgaben. Nachdem die Leistungen für Asylbewerber zwischen 1993 und 2012 unverändert geblieben waren, hatte das Bundesverfassungsgericht eine Anpassung gefordert, um dem Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum gerecht zu werden. Die Hilfen für Asylbewerber wurden seit 2016 nicht mehr angepasst. Das soll sich nun ändern.

Bedarfssätze: Schon jetzt wird im Asylbewerberrecht zwischen zwei Bedarfsleistungen unterschieden. Geplant ist, dass bei den individuellen Hilfen für den „notwendigen Bedarf“ künftig die Strom- und Wohninstandhaltungskosten herausgerechnet und von den Kommunen übernommen werden. Dadurch sinkt dieser Bedarfssatz, der auch für Ernährung und Kleidung gedacht ist, für einen alleinstehenden Asylbewerber von derzeit 219 Euro auf 194 Euro im Monat. Gleichzeitig wird der „notwendige persönliche Bedarf“, auch Taschengeld genannt, von derzeit 135 auf 150 Euro angehoben. Paare bekommen künftig pro Person ebenfalls etwas mehr Taschengeld (plus 14 Euro) bei einer gleichzeitigen Verringerung des „notwendigen Bedarfs“ (minus 22 Euro) zugestanden.

Ausbildung: Asylbewerber, die eine Lehre oder ein Studium aufnehmen, fallen häufig in eine „Förderlücke“, weil sie keinen Anspruch auf Bafög haben. Das führt in der Praxis oft zum Abbruch der Ausbildung. Mit dem Gesetzesvorhaben soll diese Lücke geschlossen werden.

Ehrenamt: Wenn sich Flüchtlinge während ihres Asylverfahrens ehrenamtlich etwa in einem Sportverein engagieren und dafür eine Geldzuwendung erhalten, sollen künftig bis zu 200 Euro davon nicht auf ihre Hilfeleistungen angerechnet werden.

Anspruchsberechtigte: Im Jahr 2017 hatten nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums 468.608 Flüchtlinge Anspruch auf Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Das waren 36 Prozent weniger als im Jahr davor. Wegen der deutlich gesunkenen Flüchtlingszahl könnte sich dieser Trend fortsetzen.