Gesundheitspolitik Spahn ist für beschränkte Impfpflicht
Düsseldorf · Gesundheitsminister jens Spahn hält eine Impfpflicht bei Besuch von Kita oder Schule für sinnvoll und mehrheitsfähig.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) kann sich eine Impfpflicht für Kinder gegen Masern im Zusammenhang mit dem Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen vorstellen. Wenn Kinder Kitas oder Schulen besuchten, gehe es beim Impfschutz nicht mehr nur um die alleinige Entscheidung für das eigene Kind, sondern auch darum, „ob andere Kinder mit in die Gefährdung kommen“, sagte Spahn anlässlich eines Besuchs in der CDU-Landtagsfraktion in Düsseldorf.
Parteiübergreifend nehme er eine wachsende Zustimmung zu einer möglichen Impfpflicht wahr, so der Minister. „Die Zahlen an Masern-Neuerkrankungen sind, auch hier in Nordrhein-Westfalen, weiterhin zu hoch.“ Alle Informationskampagnen zur Masern-Impfung hätten noch keine spürbare Verbesserung gebracht. „Ab der nächsten Woche werden wir das in der Koalition besprechen.“
Spahn verwies auf Parteitagsbeschlüsse von CDU und FDP, die sich für eine Impfpflicht aussprechen. „Mir ist nur wichtig, dass das am Ende auch eine Entscheidung ist, die breit mitgetragen wird.“ Laut Löttgen nehmen 95 Prozent der Kinder in NRW noch an der ersten Schutzimpfung teil, nur noch 90 Prozent aber an der zweiten. Bei einer allgemeinen Impfpflicht sei die Landtagsfraktion „eher zurückhaltend“, für eine Verpflichtung beim Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen gebe es aber Unterstützung. „Die Ausrottung von Krankheiten in der Welt scheitert derzeit eher an Europa als an anderen Kontinenten“, ergänzte Spahn. Er würde Kinderärzten daher bei der Impfung von Kindern zusätzlich gerne ermöglichen, Eltern, die bisher keinen Masernschutz haben, auf freiwilliger Basis gleich mitzuimpfen.
NRW soll von Kassenplänen mit 300 Millionen Euro profitieren
Bei Spahns Plänen zur Änderung des Risikostrukturausgleichs (RSA) werde NRW profitieren, kündigte der Minister an. Das liege daran, dass der großstädtische Raum bei der Verteilung der Gelder aus dem Gesundheitsfonds eher eine Unterdeckung aufweise. Nach Spahns Willen würden künftig mehr als 300 Millionen Euro zusätzlich nach NRW fließen. Der RSA regelt, wie die Gelder an die einzelnen Kassen verteilt werden. Die Höhe der Ausschüttungen hängt vom Alter und Krankheitsstand der Versicherten ab. Betriebskrankenkassen und Ersatzkassen sind der Meinung, dass die AOKen dabei bevorzugt werden.
Beim Thema Organspende geht Spahn davon aus, dass in den nächsten Wochen die jeweiligen Gesetzentwürfe vorliegen, die entweder eine Widerspruchslösung festschreiben (Spendebereitschaft wird vorausgesetzt, solange nicht widersprochen wird) oder eine im Vergleich zum jetzigen Status noch einmal veränderte Entscheidungslösung (bewusste Entscheidung für Spendebereitschaft). Vor oder nach der Sommerpause könnte es die erste Lesung geben „und ich hoffe, bis zum Jahresende haben wir eine Entscheidung“.