Beate Zschäpe: Anklage im November
Ermittlungen gegen die einzige Überlebende des Terror-Trios kurz vor dem Abschluss.
Karlsruhe. Während die politische Aufarbeitung der Mordserie des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) noch eine Weile dauern wird, stehen die Ermittlungen gegen die Hauptbeschuldigte Beate Zschäpe kurz vor dem Abschluss. Die wichtigsten Fragen zum Ermittlungsverfahren:
Es wird damit gerechnet, dass die Bundesanwaltschaft im November Anklage erhebt — höchstwahrscheinlich vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts München.
Zwischenzeitlich wurden sieben Staatsanwälte von anderen Aufgaben freigestellt, um die Anklageschrift fertigzustellen. Die Materialmenge ist enorm: Bei der letzten Haftprüfung waren es 600 Ordner mit Ermittlungsakten und 780 Beiakten.
Dem Nationalsozialistischen Untergrund werden insgesamt neun Morde an türkischen und griechischen Kleinunternehmern in den Jahren 2000 bis 2006 angelastet; außerdem der Mordanschlag auf zwei Polizisten in Heilbronn 2007, bei dem eine Beamtin getötet und ihr Kollege schwer verletzt wurde.
Hinzu kommen zwei Bombenanschläge in Köln, bei denen 2001 und 2004 insgesamt mehr als 20 Menschen zum Teil lebensgefährlich verletzt wurden.
Es wird gegen 13 Beschuldigte im Zusammenhang mit den NSU-Taten ermittelt. Das heißt aber nicht, dass gegen alle gleichzeitig verhandelt wird — die Bundesanwaltschaft könnte einzelne Verfahren abtrennen, wenn das die Prozesse vereinfacht.
Als gesetzt gelten Beate Zschäpe als einzige Überlebende der „Zwickauer Zelle“ sowie der ehemalige NPD-Funktionär Ralf Wohlleben, der die Gruppe unterstützt haben soll. Sie sitzen als einzige noch in Untersuchungshaft. Die anderen mutmaßlichen Unterstützer befinden sich auf freiem Fuß.
Sie ist als einzige Überlebende des Trios die Hauptbeschuldigte. Ihr werden die Gründung einer terroristischen Vereinigung und besonders schwere Brandstiftung vorgeworfen — nach dem Tod der beiden anderen Mitglieder Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos am 4. November 2011 zündete sie die gemeinsame Wohnung in Zwickau an.
Noch offen ist, ob auch eine Beteiligung an den Morden der Gruppe angeklagt wird. Zwar gibt es keine Anhaltspunkte, dass Zschäpe direkt an den Taten beteiligt war; ihre unterstützende Rolle könnte jedoch als Beihilfe oder Mittäterschaft gewertet werden. Auch könnte die Brandstiftung als Mordversuch gewertet werden, da sich im angrenzenden Gebäudeteil eine Nachbarin aufhielt.