Bericht: Neuer Rechtsschutz bei Ärztefehlern

Berlin (dpa) - Die Bundesregierung will Patienten bei Behandlungsfehlern mehr Rechte einräumen. Das sieht der Entwurf für ein Patientenrechte-Gesetz vor, der der „Süddeutschen Zeitung“ (Samstag) vorliegt.

Danach müssen die Krankenkassen künftig allen Versicherten, die Opfer ärztlicher Behandlungsfehler werden, bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen helfen.

„Wir sorgen dafür, dass die Krankenkasse verpflichtet wird, den Patienten zu beraten und dabei zu unterstützen, seine Ansprüche geltend zu machen“, sagte Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) dem Blatt. Die Regelung, die gemeinsam mit Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) erarbeitet wurde, soll zunächst nur für die etwa 70 Millionen Kassenpatienten gelten.

Nach Berechnungen von Patientenschutzorganisationen sterben pro Jahr etwa 17 000 Menschen an den Folgen ärztlicher Behandlungsfehler, etwa eine Million erleidet teilweise schweren Folgenschäden. Über ein Patienten-Rechtegesetz wird seit Jahren gestritten. Die Ärzteschaft hatte sich lange dagegen gewehrt.