Bericht: Pensionen stärker als Renten gestiegen
Berlin (dpa) - Die Pensionen von Bundesbeamten und Richtern sind im vergangenen Jahr nach Berechnungen der „Bild“-Zeitung (Montag) 22-mal stärker gestiegen als die Renten. Während die Altersbezüge der Beamten um 170 Euro zulegten, gab es bei den Renten nur einen Zuschlag von 7,75 Euro.
Laut Statistischem Bundesamt erhöhten sich die Ruhegelder der Bundesbeamten 2013 brutto von 2680 auf 2850 Euro, die Brutto-Durchschnittsrente stieg dem Bericht zufolge dagegen nur von 845,84 auf 853,59 Euro.
Eine offizielle Bestätigung für diesen Wert gab es jedoch nicht. Experten halten den Vergleich ohnehin für problematisch, da Renten und Beamtenversorgung zwei völlig verschiedene Systeme und damit kaum miteinander vergleichbar seien. Der Deutsche Beamtenbund dbb nannte die Darstellung des Blattes „im Ergebnis nicht zutreffend“ sowie „tendenziös und bewusst wahrheitsverzerrend“.
Die für ein einziges Jahr herausgegriffene Vergleichsgruppe der Ruhegehaltsempfänger des Bundes umfasse nur 5,3 Prozent aller Beamten im Ruhestand. Deren Bruttobezüge haben sich indes laut dbb in den vergangenen 20 Jahren mit plus 32 Prozent nicht wesentlich besser entwickelt als die Renten mit plus 26 Prozent. Die Entwicklung bei den Versorgungsempfängern der Länder sei „überwiegend schlechter“.
Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums kritisierte den Bericht ebenfalls. „Die Brutto-Durchschnittsrente ist kein Vergleichsmaßstab zur durchschnittlichen Beamtenpension, da sich in der Bruttodurchschnittsrente die Gesamtheit der Rentenbezieher widerspiegelt, die sich strukturell von den Beamten unterscheidet.“
Dies meint, dass in der Durchschnittsrente auch viele Kleinstrenten aufgehen, darunter von Menschen, die nach nur wenigen Jahren Einzahlung in die Rentenkasse verbeamtet wurden oder sich selbständig machten. Bei den Beamten des Bundes handelt es sich zudem meist um Beschäftigte mit langen Dienstzeiten und hoher Qualifikation - und entsprechend hohen Pensionen. Diese müssen freilich - im Gegensatz zu Renten - fast in voller Höhe versteuert werden.
Experten weisen zudem darauf hin, dass der Blick auf den Rentenanstieg 2013 vor allem dadurch verzerrt wird, dass dieser im Westen wegen der Verrechnung einer unterbliebenen Rentenkürzung mit plus 0,25 Prozent besonders niedrig ausfiel. Im Osten dagegen gab es einen Zuschlag von 3,3 Prozent. Dies ließ eine Standardrente nach 45 Beitragsjahren immerhin um 37 Euro ansteigen: auf 1158 Euro brutto.