Beschaffungsweg der NSU-Mordwaffe bleibt unklar

München (dpa) - Die genaue Herkunft der NSU-Mordwaffe, mit der neun der zehn Opfer erschossen wurden, bleibt unklar.

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Das Oberlandesgericht München befragte am Freitag einen Ermittler des Bundeskriminalamts, der einen der mutmaßlichen Waffenbeschaffer vernommen hatte. Dieser Mann gehörte zum Freundeskreis von Uwe Böhnhardt und hatte in einer früheren Vernehmung eingeräumt, mit einem mutmaßlichen Schweizer Waffenhändler befreundet zu sein. Er habe aber bestritten, etwas mit der „Ceska“-Pistole zu tun zu haben oder den Kontakt zu dem Schweizer vermittelt zu haben, sagte der BKA-Beamte.

Aus seiner Sicht waren die Einlassungen des mutmaßlichen Waffenbeschaffers nicht glaubhaft und teilweise widersprüchlich. Zunächst habe der Mann gesagt, nach dem Auffliegen des NSU-Trios sei ihm „schon klar“ gewesen, dass „die Sache“ mit dem Schweizer „und den ganzen Waffen auf mich zurückfällt“. Später habe er diese Aussage aber bestritten und sich darum auch geweigert, das Vernehmungsprotokoll zu unterschreiben.

Verwundert seien die Vernehmer auch über etwas anderes gewesen, sagte der Zeuge: Der Mann hatte 1000 Euro Bargeld von seinem Konto abgehoben und erklärt, dieses Geld habe er für den Fall seiner Festnahme und möglichen Inhaftierung bei sich haben wollen. Die BKA-Beamten hätten „die Vernehmungsatmosphäre entsprechend angepasst“, sagte der Zeuge: Sie hätten dem Verdächtigen „wortstark“ klargemacht, „dass man ihm nicht glaubt“.

Die Verteidiger der Hauptangeklagten Beate Zschäpe und des als Unterstützer mitangeklagten Ralf Wohlleben forderten anschließend, die Aussagen des Ermittlers nicht als Beweismittel zuzulassen. Auf ihre Nachfragen räumte der Beamte ein, die Lautstärke der Vernehmungsbeamten sei bisweilen näher am „Brüllen“ als am „Sprechen“ gewesen.

Für die Anklage gilt die Herkunft der „Ceska“-Pistole trotzdem als überwiegend geklärt. Nachgewiesen sei, dass sie von einem Waffenhändler in der Schweiz stamme und dass sie am Ende beim mutmaßlichen Terror-Trio Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt landete, hieß es schon zu einem früheren Zeitpunkt am Rande des Verfahrens. Nur bei einigen Stationen dazwischen gebe es „Unschärfen“.

Als zweiter Zeuge war am Freitag der ältere Bruder des Mitangeklagten André E. geladen, der aber die Aussage verweigerte. Als unmittelbarer Verwandter hat er dazu das Recht. Er widersprach auch der Einführung seiner polizeilichen Vernehmung als Beweismittel in den Prozess.