Bettina Wulff: Aussage im Korruptionsprozess gegen ihren Mann?
Hamburg/Hannover. In einem möglichen Korruptionsprozess gegen den früheren Bundespräsidenten Christian Wulff soll auch seine Ehefrau Bettina Wulff als Zeugin aussagen. Nach einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ geht aus der am Freitag dem Landgericht Hannover zugestellten Anklage hervor, dass die von Wulff getrennt lebende frühere First Lady unter den 25 von der Staatsanwaltschaft gewünschten Zeugen ist.
Ob es allerdings überhaupt zu einem Prozess gegen Wulff und gegen Filmmanager David Groenewold kommen wird und ob dann Bettina Wulff aussagen würde, ist ungewiss. Als Ehefrau hätte sie zudem ein Zeugnisverweigerungsrecht.
Am Freitag hatte die Staatsanwaltschaft Hannover Anklage wegen Bestechlichkeit erhoben. Emnid hatte die Umfrage in den Tagen zuvor vorgenommen, als allerdings bereits von einer Anklage auszugehen war.
Bettina Wulff (39) will ihren Prozesstermin gegen den Internet-Konzern Google verschieben lassen - ursprünglich sollte am 26. April in Hamburg verhandelt werden.
Wulff will mit ihrer Klage verhindern, dass beim Googeln ihres Namens automatisch Suchbegriffe wie „Rotlichtvergangenheit“ oder „Escort“ vorgeschlagen werden. Der „Spiegel“ hatte berichtet, Wulffs Anwälte hätten das Landgericht Hamburg und Google gebeten, das Verfahren auf Eis zu legen, weil der Bundesgerichtshof gerade einen ähnlichen Fall prüfe. Dabei wehrt sich ein Kläger dagegen, dass sein Name bei einer Google-Suche automatisch um die Begriffe „Scientology“ und „Betrug“ ergänzt werde.
Dagegen sagte Wulffs Anwalt Gernot Lehr der Nachrichtenagentur dpa: „Es geht nicht darum, etwas auf Eis zu legen.“ Es sei lediglich vorgeschlagen worden, den für den 26. April anberaumten Termin zu verschieben, um die Entscheidung des BGH in dem anderen Verfahren abzuwarten. Bettina Wulff wolle ihren Prozess gegen Google aber auf jeden Fall fortführen.
Google hat nach eigenen Angaben in Deutschland mehrere Verfahren zum Thema Autoergänzung gewonnen. Der Internet-Konzern hatte stets argumentiert, Google nehme keinen Einfluss auf die Suchbegriffe. Die Autovervollständigungs-Funktion bei einer Suche spiegele nur die tatsächlichen Suchanfragen der Nutzer wider. Ähnliche Verfahren gegen Google in Deutschland habe das Unternehmen alle gewonnen.