Bonusprogramme der Krankenkassen in der Kritik
Bundesversicherungsamt hält Angebote für bedenklich. SPD sieht möglichen Korrekturbedarf. CDU prüft.
Berlin. Millionen Krankenversicherte nutzen Bonusprogramme und Wahltarife. Das Bundesversicherungsamt sieht darin einen Irrweg. Sind die Vergünstigungen in Gefahr? Das Bundesgesundheitsministerium reagierte am Montag zurückhaltend. Die SPD sieht möglichen Korrekturbedarf bei der Genehmigung solcher Rabatte.
Mal auf den Gang zum Arzt verzichten, oder Punkte durch regelmäßige Teilnahme an Vorsorge-Untersuchungen sammeln, um dafür am Ende bares Geld und vergünstigte Leistungen zu bekommen — nach diesem Muster funktionieren die Bonusprogramme und Wahltarife der gesetzlichen Krankenkassen.
Dabei geht es natürlich auch um Wettbewerb. Ihren Anfang nahm diese Entwicklung im Jahr 2004 unter Rot-Grün. Damals trat das sogenannte GKV-Modernisierungsgesetz in Kraft, das den Kassen weitgehend freie Hand bei der Gestaltung von Rabatten für gesundheitsbewusstes Verhalten ließ. In der vergangenen Wahlperiode wurden die Kassen noch einmal ausdrücklich zu Bonusprogrammen ermuntert. Dazu machte die große Koalition aus der „Kann“-Bestimmung im Gesetz eine „Soll“-Vorschrift.
Das Bundesversicherungsamt hält davon nun herzlich wenig. In einem jetzt bekannt gewordenen Bericht der Behörde wird bemängelt, dass Bonusprogramme „häufig in der Mitgliederwerbung unzulässig eingesetzt" würden. Dagegen werde das Ziel, gesundheitsbewusstes Verhalten zu stärken, „nicht erfüllt". So gelte es, über den „Fortbestand“ der gesetzlichen Regelungen „nachzudenken“. Auch Wahltarife etwa für Selbstbehalte müssen nach Einschätzung der Behörde aus sozialpolitischen Erwägungen „grundsätzlich“ überdacht werden.
Das CDU geführte Bundesgesundheitsministerium reagierte zurückhaltend auf die Kritik. „Der Bericht wird geprüft. Ob sich gesetzgeberischer Handlungsbedarf ergibt, muss die Zukunft zeigen“, erklärte ein Sprecher am Montag auf Anfrage. Aktuell sei aber nichts in der Planung. Deutlicher wurde der SPD-Gesundheitsexperte und Fraktionsvize, Karl Lauterbach: „Mit dem Bericht kritisiert sich das Bundesversicherungsamt selbst, denn die Bonusprogramme müssen von dieser Behörde genehmigt werden“.
Daher müsse man sich die Genehmigungspraxis genauer anschauen, sagte Lauterbach unserer Redaktion. „Ein schlechtes Bonusprogramm wäre zum Beispiel, nur Schrittzähler zu verschenken, ohne zu dokumentieren, wie viele Schritte damit tatsächlich gegangen werden.“ Für eine Abschaffung der Bonusprogramme sehe man aber „keinerlei Anlass“, so Lauterbach.
Ähnlich reagierte der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV): Der Gesetzgeber gebe die Regeln vor, „und die Aufsicht, wie beispielsweise das Bundesversicherungsamt, hat die Aufgabe zu prüfen, ob diese Regeln bei der konkreten Umsetzung zum Beispiel in Form von Satzungsänderungen auch eingehalten werden“, erklärte GKV-Chefin Doris Pfeiffer.
Rückendeckung für die Behörde kam dagegen aus der Opposition. Von den Bonusprogrammen „profitieren vor allem Junge und Gesunde, die die Kassen an sich binden wollen“, sagte die gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen, Maria Klein-Schmeink, unser Redaktion. Sie hält es für problematisch, wenn der bloße positive Gesundheitszustand mit Prämien bedacht wird, „anstatt alle Versicherte gleichermaßen für ein gesundheitsförderndes Verhalten zu belohnen“.
Dadurch würden chronisch Kranke von der Erfüllung der Programmvorgaben und ergo von einer Bonuszahlung per se ausgeschlossen, bemängelte die Grünen-Politikerin. Das Bundesversicherungsamt habe nur festgestellt, „was die Bundesregierung seit Jahren beharrlich ignoriert“.