Schließlich gehe es nur darum, für einen begrenzten Zeitraum Verkehrsdaten dort zu speichern, wo sie anfallen - bei den Providern.
"Der Staat darf sie erst nach richterlicher Genehmigung nutzen und auch nur zur Abwehr oder Aufklärung schwerer Straftaten", betont Bosbach im Interview. Was der CDU-Politiker zu der neuen Begrifflichkeit im Parteiprogramm seiner Partei sagt und was er dem Koalitionspartner FDP rät, lesen Sie in der Montagausgabe der Westdeutschen Zeitung.