Bund pocht auf Kontrolle bei Kita-Ausbau
Berlin (dpa) - Der Bund will den Einsatz der zusätzlichen Gelder für den Kita-Ausbau in den Ländern genau kontrollieren. Deutschland bremste, Frankreich drückte aufs Tempo. Am Ende stand wie immer in Europa ein Kompromiss.
Die neue Bankenaufsicht soll im nächsten Jahr ihre Arbeit aufnehmen.
Alle sehen sich als Sieger.„Was nicht geht und was wir nicht durchgehen lassen werden, ist, dass die Länder kassieren ohne zu investieren“, sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Finanzministerium, Steffen Kampeter (CDU), am Freitag im Bundestag in Berlin. „Hier werden wir ganz genau hingucken, ob die zusätzlichen Mittel auch dort eingesetzt werden.“ Auch Familienministerin Kristina Schröder (CDU) mahnte Transparenz an und wies den Länder-Vorwurf übertriebener Berichtspflichten zurück.
Der Bund stellt den Ländern für 30 000 weitere Betreuungsplätze der unter Dreijährigen rund 580,5 Millionen Euro bereit. Dies hatten die Länder als Gegenleistung für ihre Zustimmung zum europäischen Fiskalpakt für mehr Haushaltsdisziplin durchgesetzt. Die Zusatzgelder sind ein Grund für den zweiten Nachtragshaushalt der Koalition 2012, der am Donnerstag im Bundestag erstmals beraten wurde.
Hintergrund ist, dass Eltern von Kindern im zweiten und dritten Lebensjahr ab 1. August 2013 einen Rechtsanspruch auf ein Betreuungsangebot haben - entweder in einer Kita oder bei einer staatlich bezahlten Tagesmutter. Zur Erfüllung des Rechtsanspruches fehlen aber noch 130 000 Betreuungsplätze. Befürchtet wird eine Klagewelle abgewiesener Eltern. Mit den 580 Millionen Euro sollen zusätzliche Plätze rückwirkend gefördert werden, die ab Juli 2012 eingerichtet wurden.
Der baden-württembergische Bundesratsminister Peter Friedrich (SPD) warnte, die Berichtspflichten dürften nicht die „Soße teurer als den Braten machen“. Der Bund verlange Kontrollen, die weit über das gingen, was Sinn mache. Notwendig sei eine funktionierende Regel.
Schröder betonte, Bund und Länder hätten sich bereits im August auf die Verteilung der 580 Millionen Euro verständigt sowie auf die Förderbedingungen. Den Ländern sei in den Verhandlungen sehr wichtig gewesen, dass das Geld nicht nach dem Maßstab verteilt werde, wo derzeit noch die meisten Plätze fehlten. Vielmehr hätten die Länder auf einer Verteilung nach der Zahl der unter Dreijährigen bestanden. Der Bund habe dem zugestimmt, nach den bisherigen Erfahrungen aber auch Bedingungen gestellt.
„Wir wollen, dass dort neue Kita-Plätze entstehen, wo sie von den Familien gebraucht werden“, sagte Schröder. Eine bedarfsgerechte Verteilung könne auch bedeuten, dass bis zu einem Termin ungenutzte Gelder dann an andere Länder gehen, die die Mittel dringend benötigten. Zudem müsse jeder wissen können, wo wie viele Plätze fehlen, wie viele im Bau seien und wie hoch der Eigenanteil der Länder sei: „Das ist keine Bürokratie, das ist eine Selbstverständlichkeit.“
Der Entwurf für den Nachtragsetat sieht zudem eine Vorsorge für den neuen Hauptstadtflughafen von 312 Millionen Euro vor, damit der Bund bei Zustimmung der Haushälter mit den anderen Anteilseignern Berlin und Brandenburg den Kapitalbedarf decken kann. Schließlich soll der deutsche Anteil von 1,6 Milliarden Euro an der Kapitalerhöhung der Europäischen Investitionsbank (EIB) abgedeckt werden.
Trotz der zusätzlichen Ausgaben von rund 2,2 Milliarden Euro bleibt es bei der bisher für dieses Jahr geplanten Neuverschuldung von 32,1 Milliarden Euro. Denn bei den Zinskosten des Bundes ergeben sich Einsparungen in selber Höhe wie die Mehrausgaben.
Erstmals beraten wurde auch der Gesetzentwurf, um Vorgaben des schon gebilligten Fiskalpaktes umzusetzen. So wird die Obergrenze für das um Konjunktur- und Einmaleffekte bereinigte Strukturdefizit von 0,5 Prozent der Wirtschaftsleistung festgeschrieben. Ihre Einhaltung überwacht ein Stabilitätsrat, der von einem unabhängigen Beirat unterstützt wird. Die Aufteilung von Strafzahlungen zwischen den staatlichen Ebenen bei Defizitverstößen wird neu geregelt.