Bund will Atommüll-Exporte ermöglichen
Der Umweltminister betont, dass die Abfälle nicht ins Ausland abgeschoben werden sollen.
Berlin. Die Bundesregierung will Atommüll-Exporte in das Ausland grundsätzlich ermöglichen. Dafür soll ein neuer Paragraf 3a im Atomgesetz eingefügt werden, der die „Verbringung radioaktiver Abfälle oder abgebrannter Brennelemente zum Zweck der Endlagerung“ regeln soll.
Das geht aus einem Gesetzentwurf vor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU) nannte eine Abschiebung des Problems gegen Geld ins Ausland als Unsinn. Ziel bleibe eine neue, bundesweite Endlagersuche.
Die Regierung betonte, dass damit eine EU-Richtlinie umgesetzt werde. Dadurch wird aber zugleich die Option für eine Endlagerung in Ländern wie Russland geöffnet, wenn es ein bilaterales Abkommen über eine sichere Endlagerung in dem Land gibt.
„Wir werden den hochradioaktiven Müll, der in Deutschland angefallen ist, auch in Deutschland entsorgen“, betonte Altmaier am Freitag im WDR-Hörfunk. Das Ziel sei, ein Endlager in Deutschland zu suchen und zu errichten. Umweltschützer und Opposition äußerten aber Zweifel, ob dem wirklich so ist.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass im Rahmen eines Nationalen Entsorgungsprogramms vom Bund zunächst dargelegt werden soll, „wie eine verantwortungsvolle und sichere Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle umgesetzt werden soll“.
Die Richtlinie muss bis August umgesetzt werden und zuvor vom Kabinett und vom Bundestag beschlossen werden, der Bundesrat muss dem nach Auffassung des Bundesumweltministeriums nicht zustimmen.
Altmaier hofft trotz des Wirbels um die geplante Neufassung des Atomgesetzes auf einen überparteilichen Konsens für eine bundesweite Endlagersuche. Die Gespräche mit SPD und Grünen darüber sollen nach der Niedersachsen-Wahl ab Ende Januar wieder aufgenommen werden. Streit gibt es unter anderem darüber, wie mit dem seit 1977 als einzige Option im Fokus stehenden Salzstock Gorleben umgegangen werden soll.