Der Friedensaktivist verlangt, das Bundesverteidigungsministerium müsse die Drohneneinsätze überwachen. Verweigerten sich die Amerikaner, müsse den USA die Nutzung Ramsteins im Drohnenkrieg untersagt werden. Der Kläger beruft sich auf das Grundgesetz und das Völkerrecht, wonach Angriffskriege rechtswidrig sind.
In den beiden Vorinstanzen war der Mann jeweils unterlegen. Das Verwaltungsgericht Köln und das Oberverwaltungsgericht Münster hielten ihn für nicht klagebefugt. Mit einer Entscheidung der Leipziger Richter wird noch im Laufe des Dienstags gerechnet.