Bundesländer zögern noch mit Karenzzeit für Ex-Politiker

Berlin (dpa) - Gerhard Schröder, Ronald Pofalla, Dirk Niebel, Daniel Bahr: Der Wechsel von Spitzenpolitikern in die Wirtschaft sorgt regelmäßig für Kritik. Die große Koalition hat sich nun im Bund nach monatelanger Debatte auf feste Regeln geeinigt.

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Bei Interessenkonflikten wollen Union und SPD eine sogenannte Karenzzeit von 12 Monaten einführen, in Sonderfällen von 18 Monaten. Die meisten Bundesländer schreiben ihren Ministern dagegen noch keine Wartezeiten nach dem Ausscheiden aus dem Amt vor. „Bei den Ländern sieht es eher dürftig aus“, kritisiert Wolfgang Jäckle von Transparency International.

Die HAMBURGER Bürgerschaft führte soeben eine Karenzzeit ein. Ex-Regierungsmitglieder müssen nun zwei Jahre lang vor einem Wechsel in die Privatwirtschaft um Erlaubnis fragen - der Senat kann die Arbeit bei einer Interessenkollision verbieten.

In NORDRHEIN-WESTFALEN gibt es laut Innenministerium bereits seit einigen Jahren eine Regelung im Korruptionsbekämpfungsgesetz. Solange Minister oder parlamentarische Staatssekretäre Übergangsgeld oder Ruhegehalt beziehen, besteht bis drei oder fünf Jahre nach dem Ausscheiden aus dem Amt Anzeigepflicht geplanter Tätigkeiten - die untersagt werden können. In BERLIN gilt eine ähnliche Bestimmung im Landesbeamtengesetz laut Senatsverwaltung für Ex-Senatoren.

Auch SCHLESWIG-HOLSTEIN plant feste Regeln für ausscheidende Regierungsmitglieder. Eine Landtagsdebatte im Oktober offenbarte aber noch unterschiedliche Vorstellungen über die Länge - von sechs Monaten (CDU) bis drei Jahre (Piraten und Grüne).

In NIEDERSACHSEN vereinbarten SPD und Grüne im Koalitionsvertrag zwar eine dreijährige Karenzzeit für ehemalige Minister und Staatssekretäre. Allerdings lässt die Regelung auch fast zwei Jahre später noch auf sich warten. Ein genauer Zeitplan für die Umsetzung stehe noch nicht fest, sagte ein Sprecher der Staatskanzlei.

In der Koalitionsvereinbarung der neuen schwarz-roten Regierung in SACHSEN ist laut einer Regierungssprecherin nichts vereinbart.

Im SAARLAND, in BAYERN, HESSEN, BRANDENBURG und BREMEN gibt es bisher weder Regelungen noch Pläne zur Einführung einer Abkühlzeit für Ex-Regierungsmitglieder. In SACHSEN-ANHALT wurde bei der letzten Novellierung des Minister-Gesetzes zwar über eine Karenzzeit diskutiert. In Abwägung insbesondere rechtlicher Fragen sei davon aber abgesehen worden, sagte ein Regierungssprecher. Der Schweriner Landtag in MECKLENBURG-VORPOMMERN lehnte soeben erneut eine von den Grünen angestrebte Gesetzesänderung ab.

Ob sich der Vorstoß auf Bundesebene auf die Länder auswirkt? „Das wird kommen und eine Ausstrahlung haben“, ist Verwaltungsrechtler Jäckle überzeugt. BADEN-WÜRTTEMBERG und RHEINLAND-PFALZ wollen auf die Bundesregierung warten. „Wir wollen erst einmal anschauen, welche hoffentlich kluge Lösung der Bund findet“, sagte ein Sprecher der rheinland-pfälzischen Regierung. „Daran könnten wir uns orientieren.“