Bundesrat billigt Mindestlohn und Ökostrom-Reform
Berlin (dpa) - Auf seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause hat der Bundesrat den Weg für die Anfang 2015 vorgesehene Einführung des gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro frei gemacht. Auch die Reform der Lebensversicherung ließ er passieren.
Insgesamt standen mehr als 60 Punkte auf der Tagesordnung:
LEBENSVERSICHERER: Kunden, deren Vertrag demnächst endet oder die ihn kündigen wollen, werden nicht mehr zur Hälfte an Bewertungsreserven bei festverzinslichen Wertpapieren beteiligt. Der Garantiezins für Neu-Verträge sinkt zum 1. Januar 2015 von 1,75 auf 1,25 Prozent.
MINDESTLOHN: In Deutschland gilt von 2015 an ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro. Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Regelung ausgenommen. Langzeitarbeitslose haben bei Annahme einer Beschäftigung erst nach sechs Monaten Anspruch auf den Mindestlohn.
KRANKENKASSEN: Anfang 2015 sinkt der Beitragssatz von 15,5 auf 14,6 Prozent. Der zu gleichen Teilen von Arbeitnehmern und -gebern bezahlte Beitragssatz soll fest bleiben. Im Gegenzug können die Kassen dann vom Einkommen abhängige Aufschläge erheben. Wegen absehbarer Kostensteigerungen ist mit Zusatzbeiträgen zu rechnen.
„GHETTO-RENTE“: Tausende Überlebende aus Ghettos der Nazi-Zeit haben Anspruch auf eine Renten-Nachzahlung. Die Gesetzesnovelle sieht für sämtliche Betroffene eine Rentenzahlung rückwirkend zum Jahr 1997 vor - auch in jenen Fällen, in denen die sogenannte Ghetto-Rente zunächst nur rückwirkend für vier Jahre gewährt wurde.
EEG-REFORM: Die umstrittene Ökostrom-Reform kann zum 1. August in Kraft treten. Trotz Kritik verzichteten die Länder auf Anrufung des Vermittlungsausschusses. Das hätte den Zeitplan über den Haufen geworfen. Mit der Neuregelung sollen die Kosten beim Ökostrom-Ausbau bis 2017 zumindest stabil bleiben.
WINDRÄDER: Die Bundesländer können künftig Mindestabstände zwischen Windrädern und Wohngebieten von deutlich über einem Kilometer festlegen. Bayern will sogar bis zu zwei Kilometer.
STEUERN: Lebenspartnerschaften werden steuerlich jetzt Ehepaaren gleichgestellt. Nach der vom Bundesverfassungsgericht erzwungenen Ausweitung des steuergünstigen Ehegattensplittings gibt es jetzt eine Anpassung auch in allen anderen Bereichen.
CRYSTAL METH: Der Bundesrat will der Ausbreitung der verheerenden Droge nicht tatenlos zusehen, fordert mehr Kontrollen von Bundespolizei und Zoll - vor allem an der tschechischen Grenze.
PATIENTEN-DATENBANKEN: Sie sollen Skandale wie jenen um fehlerhafte Brustimplantate vermeiden helfen. Bei Problemen mit Medizinprodukten sollen Betroffene so besser ausfindig gemacht werden können.
UMWELT/VERPACKUNGEN: Für Gelben Sack und Gelbe Tonne gelten bald neue Regeln. Sie zielen darauf, Schlupflöcher zu schließen, durch die dem Dualen System - das ist für das Verpackungsrecycling zuständig - jährlich mehr als 100 Millionen Euro an Einnahmen entgehen.
LÄRMSCHUTZ: Die Bundesregierung soll die Lärmschutzverordnung ändern, damit die Länder mehr Spielraum bei der Planung von Sportanlagen haben. Die aktuelle Regelung führe zunehmend zur Verdrängung von Sportanlagen aus Wohngebieten. Dies widerspreche dem Ziel, Sport für möglichst viele Bevölkerungsschichten leicht zugänglich zu machen.
STEUERN: Kauft ein deutscher Kunde bei einem europäischen Händler im Internet E-Books, Apps, Filme oder Musik, wird ab 2015 die Umsatzsteuer in Deutschland fällig. Bislang werden elektronische Dienstleistungen an private Kunden in dem Staat besteuert, in dem der Verkäufer seinen Sitz hat.
LEGEHENNEN: Pro Stall dürfen Bauern nur noch eine Eier-Kennnummer zur Information der Verbraucher über die Haltungsform verwenden. Dies gilt auch, wenn mehrere Kennnummern zugeteilt sind, weil die Anlage die Anforderungen für mehrere Haltungsformen erfüllt.