Bundesrat billigt Rentenerhöhung und Lkw-Maut
Berlin (dpa) - Der Bundesrat hat sich bei seiner Sitzung mit fast 70 Tagesordnungspunkten befasst und etliche Vorlagen gebilligt. Baden-Württembergs neuer Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) nahm erstmals teil.
Er leitete vorübergehend die Sitzung, ergriff als Redner aber nicht das Wort.
RENTE: Die gut 20 Millionen Rentner bekommen wie vorgesehen zum 1. Juli etwas mehr: Ihre Renten steigen um genau 0,99 Prozent in Ost und West. Der Aufschlag ergibt sich aus dem deutlichen Anstieg von Löhnen und Gehältern im vergangenen Jahr. Dieser Anstieg wird aber nicht voll an die Rentner weitergegeben, weil in den Vorjahren auf eigentlich notwendige Rentenkürzungen verzichtet wurde und diese nun zum Teil verrechnet werden. Unterm Strich gleicht die Erhöhung auch die Inflation nicht aus.
BILDUNGSPAKET: Die Leistungen aus dem Hartz-Bildungspaket für 2,5 Millionen bedürftige Kinder können noch bis Ende Juni rückwirkend beantragt werden. Einen Anspruch auf die Leistungen wie Mittagessen in Kita oder Schule oder Beiträge zu Musik- oder Sportvereinen hatten die Betroffenen bereits zum 1. Januar. Das Gesetz trat aber erst Ende März in Kraft. Die Antragsfrist für die rückwirkende Bewilligung von Leistungen sollte ursprünglich schon Ende April auslaufen. Diese Frist wurde nun um zwei Monate verlängert, nicht zuletzt, weil die Angebote anfangs nur sehr schleppend angenommen wurden.
KINDERSCHUTZ: Die Jugendämter bekommen nach mehreren tragischen Fällen von misshandelten und vernachlässigten Kindern strengere Auflagen. Künftig muss jeder Vormund ein von ihm betreutes Kind in der Regel einmal im Monat persönlich besuchen. Damit dieses möglich wird, darf er künftig nur noch für höchstens 50 Kinder zuständig sein und nicht wie bislang für 120 Kinder. Hintergrund für die Neuregelung sind Fälle wie der Tod des zweijährigen Kevin aus Bremen. Kevins Vormund beim Jugendamt war damals für 240 bis 270 Kinder zuständig.
LKW-MAUT: Künftig müssen schwere Lastwagen auch auf vierspurigen Bundesstraßen Maut bezahlen. Die Bundesregierung erhofft sich davon Mehreinnahmen von 100 Millionen Euro jährlich. Die Mittel sollen ausschließlich für Straßeninvestitionen verwendet werden. Es geht um zusätzliche Strecken von rund 1000 Kilometern, die unmittelbar an Autobahnen anschließen und länger als vier Kilometer sind. Die Strecken müssen noch festgelegt werden.
FEUERWEHRFÜHRERSCHEIN: Mitglieder von Feuerwehr, Rettungs- und Hilfsdiensten können künftig einen Führerschein mit erweiterten Sonderrechten erwerben - bisher galt der Feuerwehrführerschein nur für ein Gewicht von 4,75 Tonnen. Mit der normalen Fahrerlaubnis dürfen nur Fahrzeuge bis zu einem Gewicht von 3,5 Tonnen gesteuert werden. Die von Nachwuchssorgen gebeutelten Hilfsorganisationen hoffen, durch die Neuerung attraktiver für den Nachwuchs zu werden.
STEINKOHLE: Das Aus für den deutschen Steinkohlebergbau im Jahr 2018 ist endgültig besiegelt. Nach dem Bundestag stimmte auch der Bundesrat zu, dass die sogenannte Revisionsklausel gestrichen wird. Damit hätte das Parlament den Ausstiegsbeschluss von 2007 noch einmal überprüfen können. In den fünf verbliebenen deutschen Zechen arbeiten nur noch rund 25 000 Bergleute. Die Förderung der deutschen Steinkohle kann mit den Weltmarktpreisen nicht konkurrieren. 2007 hatten sich Bund, Länder, Gewerkschaften und der Bergbaukonzern RAG auf den Ausstieg geeinigt. Er soll bis zu 30 Milliarden Euro kosten, davon kommen vom Steuerzahler etwa 21 Milliarden Euro.