Das bestätigte eine Sprecherin des Ministeriums, ohne Einzelheiten zum Inhalt zu nennen. Aus Regierungskrisen hieß es jedoch, grundsätzlich entspreche der Gesetzentwurf den Eckpunkten, die die große Koalition bereits im Oktober vereinbart hatte: In Unternehmen ab 200 Beschäftigten sollen Frauen demnach Auskunft darüber verlangen können, welchen Lohn dort die Männer für eine gleichartige Tätigkeit erhalten. Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten werden zudem verpflichtet, regelmäßige Berichte über den Stand der Lohngerechtigkeit abzuliefern.
Allerdings kann der Bundestag noch Änderungen an dem Gesetzentwurf vornehmen, der vor allem bei der Union umstritten ist. Fraktionsvize Michael Fuchs (CDU) sprach in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ von einem „wahren Bürokratiemonster“. Die Verpflichtung für Unternehmen, Lageberichte zur Entgeltgleichheit vorzulegen, war von CDU, CSU und SPD allerdings schon im Koalitionsvertrag vereinbart worden.