Streit geht weiter Zschäpe gingen Aussagen von NSU-Opferangehörigen „sehr nahe“
München (dpa) - Die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe hat sich im NSU-Prozess von der „sogenannten rechten Szene“ distanziert und die Aussagen von Zeugen als „zum Teil sehr einschneidende Erlebnisse“ bezeichnet.
Einige seien ihr „sehr nahe“ gegangen.
Als Beispiel nannte sie den Appell der Mutter des NSU-Mordopfers Halit Yozgat „von Frau zu Frau“. Zschäpe trug ihre Erklärung am Dienstag nicht selber vor, sondern ließ sie von einem Verteidiger verlesen.
Zuvor hatte das Gericht erneut vergeblich versucht, den psychiatrischen Sachverständigen Henning Saß aufzurufen. Der 6. Strafsenat des Münchner Oberlandesgerichts hat ihn damit beauftragt, Zschäpe psychiatrisch zu begutachten. Das Gericht hatte ihn bereits im Dezember anhören wollen, was an einem Verfahrensstreit mit der Verteidigung und einem Befangenheitsantrag scheiterte.
Zschäpe erklärte weiter, sie habe im Verlauf des seit dreieinhalb Jahren laufenden Verfahrens vor allem deshalb kaum Gemütsregungen gezeigt, weil ihre Anwälte ihr das so geraten hätten. Die Verbrechen ihrer beiden mutmaßlichen Komplizen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt habe sie verdrängt gehabt. Erst die Aussagen von Zeugen hätten ihr den Umfang und die Auswirkungen der von Mundlos und Böhnhardt verübten Taten „voll bewusst“ gemacht.
Auch am Dienstag brachten Zschäpes Verteidiger neue Anträge ein. So forderten sie das Gericht auf, dafür zu sorgen, dass der Sachverständige Saß „Beobachtungen von Frau Zschäpe während und außerhalb der Hauptverhandlung“ außer Acht zu lassen habe. Sonst würden Grundrechte der Angeklagten verletzt.
Das Gericht entschied am Dienstag nicht über die Anträge. Die Bundesanwaltschaft kündigte für Mittwoch Stellungnahmen dazu an. Wann Saß sein Gutachten erstatten kann blieb zunächst offen.
Zschäpe ist die Hauptangeklagte im NSU-Prozess. Die Bundesanwaltschaft hat sie wegen Mittäterschaft an zehn Morden, vor allem an Menschen mit ausländischen Wurzeln, und zwei Sprengstoffanschlägen angeklagt.