Bundesregierung macht Tempo für neues Integrationsgesetz
Berlin (dpa) - Nur zwei Wochen nach der Einigung der schwarz-roten Regierung auf ein Integrationsgesetz haben die Bundesministerien für Arbeit und Inneres den Referentenentwurf in die Ressortabstimmung gegeben.
Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) erklärte dazu am Samstag, ein solches Gesetz schaffe „die Voraussetzungen für konkrete neue Angebote, wie die geplanten 100 000 Beschäftigungsangebote für Asylbewerber und Unterstützung bei der Berufsausbildung“.
Bundesinnenminister Thomas de Maizière bezeichnete das Gesetz als Grundlage für erfolgreiche Integration. „Wir machen denjenigen, die Schutz bei uns bedürfen, passgenaue Angebote“, sagte der CDU-Politiker nach Angaben seines Ministeriums. Das sei allerdings keine Einbahnstraße. „Daher gibt es auch eine Verpflichtung, diese Angebote auch anzunehmen.“
Die Spitzen von CDU, CSU und SPD hatten sich nach monatelangem Streit über die Flüchtlingspolitik am 14. April im Kanzleramt auf Eckpunkte für ein Integrationsgesetz verständigt. Neben Maßnahmen für die Eingliederung von Flüchtlingen und Migranten listete das Papier auch Sanktionsmöglichkeiten auf, falls sich Betroffene der Integration verweigern. Der Gesetzentwurf soll schon am 24./25. Mai bei der Kabinettsklausur in Meseberg beschlossen werden und anschließend in das parlamentarische Verfahren gehen.
Die Reformpläne sehen unter anderem verbesserte Regeln für die Ausbildungsförderung, Rechtssicherheit beim Aufenthaltsstatus während und nach einer Ausbildung, befristete Aussetzung der Vorrangprüfung je nach Arbeitsmarktlage und eine „niedrigschwellige Heranführung an den Arbeitsmarkt“ vor. Andererseits soll es die Verpflichtung zur Mitwirkung bei der Integration und Wohnsitzzuweisungen geben. „Die neuen Regeln beseitigen unnötige bürokratische Hürden und verbessern die Voraussetzungen dafür, dass Zugezogene in unserem Land schnell auf eigenen Beinen stehen können“, hieß es. Das Gesetz orientiere sich „an den Grundsätzen des Förderns und Forderns“.