Bundestag stimmt über Beschneidungsgesetz ab
Berlin (dpa) - Vor der Parlamentsabstimmung über die Beschneidung von jüdischen und muslimischen Jungen hat Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) für den Gesetzentwurf der Regierung geworben.
„Das Beschneidungsgesetz führt in die Normalität zurück, die bis zum Mai dieses Jahres für alle selbstverständlich war“, sagte die FDP-Politikerin der Nachrichtenagentur dpa in Berlin. „Eltern können sich für eine fachgerechte Beschneidung ihres Sohnes entscheiden.“
Leutheusser-Schnarrenberger äußerte sich zufrieden über die Art und Weise der parlamentarischen Debatte. Die Diskussionen im Bundestagsplenum und die Anhörungen in den Fraktionen und Ausschüssen seien von gegenseitigem Respekt und dem Wissen um die Bedeutung der Sache geprägt.
Auslöser der Debatte war ein Urteil des Kölner Landgerichts, das im Mai die rituelle Beschneidung eines minderjährigen Jungen als rechtswidrige Körperverletzung eingestuft hatte. Dies führte zu einer Protestwelle von Juden und Muslimen, bei denen die Beschneidung zur Religion dazu gehört. Die Bundesregierung brachte daraufhin im Eiltempo einen Gesetzentwurf auf den Weg, um Rechtssicherheit zu schaffen.
Der Bundestag entscheidet heute darüber. Es stehen allerdings zwei Gesetzesvorschläge zur Wahl: Nach dem Regierungsentwurf, den das Kabinett im Oktober beschlossen hatte, sollen Beschneidungen in Deutschland grundsätzlich erlaubt bleiben - vorausgesetzt, dass sie „nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden“. Das bedeutet unter anderem, dass der Junge im Zweifel eine Betäubung oder Narkose erhält. Solange das Kind höchstens sechs Monate alt ist, sollen zudem nicht nur Ärzte den Eingriff machen dürfen, sondern auch ausgebildete Beschneider.
66 Abgeordnete von SPD, Linken und Grünen sehen jedoch das Kindeswohl in Gefahr. Sie haben deshalb einen alternativen Gesetzentwurf eingebracht, der Beschneidungen erst ab 14 Jahren erlauben will. Zudem soll nur ein Arzt beschneiden dürfen.