„Bundestrojaner“: Spionage-Software vom Amt
Ein von Ermittlern eingesetztes Späh-Programm kann wesentlich mehr, als das Bundesverfassungsgericht erlaubt, fand der Chaos Computer Club heraus.
Berlin. Hacker des Chaos Computer Club (CCC) haben eine staatliche Späh-Software, einen sogenannten Bundestrojaner, geknackt und analysiert — mit vernichtendem Ergebnis: Die Software, die auf private PC aufgespielt werden kann, habe nicht nur eklatante Sicherheitslücken, sondern verletze gesetzliche Vorgaben.
2008 hatte das Bundesverfassungsgericht ein historisches Urteil in Sachen „Online-Durchsuchung“ beispielsweise bei Terror-Verdächtigen gefällt: Es verkündete ein Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme — und setzte damit sehr hohe Hürden für Ermittlungsbehörden, wenn sie die Computer von Verdächtigen infiltrieren wollen.
Jetzt fanden die CCC-Hacker, denen anonym mehrere mit einem Bundestrojaner infizierte Festplatten zugesandt worden waren, heraus: Die Programme können nicht nur höchst intime Daten ausspähen.
Sie bieten auch eine Fernsteuerungsfunktion zum Nachladen und Ausführen beliebiger weiterer Schadsoftware und/oder das Einschalten von Mikrofonen und Videokameras. Dies ermögliche einen verbotenen „Großen Lauschangriff“. Die Experten des CCC befürchten, dass auch eine Manipulation von Ermittlungsergebnissen oder die fälschliche Beschuldigung Unschuldiger möglich ist.
Ein Sprecher des Bundesinnenministers erklärte gestern, dass zumindest das Bundeskriminalamt keine Bundestrojaner einsetze: „Was auch immer der CCC untersucht hat oder zugespielt bekommen haben mag, es handelt sich dabei nicht um einen sogenannten Bundestrojaner.“
Grüne, FDP und die Piratenpartei forderten Aufklärung und ein Einsatzverbot für den Bundestrojaner.