Tempo-Limit für die Polizei?

Muss sich die Polizei bei der Verfolgung von im Sportwagen flüchtenden Schwerverbrechern an Tempo-30-Zonen halten?

Zumindest aus Sicht der Ermittler ist genau das die Kernfrage, wenn es ums Abhören von Internet-Kommunikation etwa von Terrorismus-Verdächtigen geht. Das Werkzeug ist zwar vorhanden, darf aber nicht im vollen möglichen Umfang eingesetzt werden — weil dadurch freiheitliche Grundrechte gefährdet werden können.

Letztlich läuft es auf eine Wahl zwischen Pest oder Cholera hinaus: Gefährdete Sicherheit oder bedrohte Freiheit?