Bundesverwaltungsgericht prüft Beamtenbesoldung

Leipzig (dpa) - Mit der Altersdiskriminierung durch schlechtere Bezahlung bei Beamten und Soldaten befasst sich seit heute das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte im Juni 2014 geurteilt, es sei nicht mit den EU-Richtlinien vereinbar, wenn sich die Bezahlung eines Beamten nach dem Lebensalter richtet. Laut Deutschem Beamtenbund wurden damit jüngere Beamte gegenüber ihren älteren Kollegen benachteiligt. Ob Betroffene nach dem EuGH-Urteil nun auch ein Anrecht auf eine höhere Besoldung oder rückwirkende Nachzahlungen haben, darüber muss das Bundesverwaltungsgericht entscheiden.

Die Entscheidung habe grundsätzliche Bedeutung für eine Vielzahl von Klagen, die bei den deutschen Verwaltungsgerichten anhängig seien, sagte der Vorsitzende Richter des 2. Senats, Ulf Domgörgen.