CCC: „Darknet“ wichtig für Verfolgte auf der Welt
Wiesbaden/Bamberg/Mainz (dpa) - Nach dem Amoklauf in München streiten Experten über anonyme Marktplätze im Internet - das sogenannte Darknet als Art Geheimnetz. Hintergrund ist, dass der Amokläufer von München nach bisherigen Erkenntnissen seine Waffe im „Darknet“ gekauft hatte.
Der Chaos Computer Club (CCC) warnte, die anonymen Bereiche des Internets zu verteufeln. „Das Bedrohungsszenario, das von deutschen Behörden gezeichnet wird, ist nicht sehr realistisch“, sagte Linus Neumann vom CCC der Deutschen Presse-Agentur.
Tatsächlich habe der Amokläufer für den Kauf der Waffe über das „Darknet“ laut Medienberichten Monate gebraucht, sagte Neumann. In der realen Welt wäre dies wahrscheinlich sehr viel schneller gegangen. Der Umfang des Drogen- und Waffenhandels im „Darknet“ sei weitaus geringer als derjenige außerhalb des Internets.
Der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin (FDP) dringt darauf, ein Verbot von Waffenkäufen im „Darknet“ zu prüfen. Das Waffenrecht müsse dagegen nach seiner Ansicht nicht verschärft werden. „Schon das geltende Waffenrecht sah vor, dass der Amokläufer die Waffe nicht haben durfte“, sagte Mertin der Deutschen Presse-Agentur in Mainz. „Man muss aber schauen, ob man nicht etwas Licht in dieses dunkle Netz bringen kann und solche Käufe verhindern kann.“ Er betonte jedoch: „Ich bin dafür, dass man sich in Ruhe die Ergebnisse der Ermittlungen zur Hand nimmt und nicht auf stereotype Forderungen zurückgreift.“
Das „Darknet“ (Englisch: dunkles Netz) ist ein verborgener Teil im auf offenen Austausch angelegten World Wide Web und nach Einschätzung von Fachleuten stark gewachsen. Es ist eine Art virtueller Hinterraum für Eingeweihte, der anders gebaut ist als das offene Internet und nicht über herkömmliche Suchmaschinen zugänglich ist. Durch Weiterleitung über mehrere Knoten im Netz ist der Ursprung von Daten nicht mehr nachzuvollziehen.
Ursprünglich wurde es zum Schutz von Dissidenten entwickelt, die darauf angewiesen sind, anonym zu veröffentlichen und sich informieren zu können. Das gelte heute insbesondere für Menschen in der Türkei, Iran oder Syrien, sagte Neumann: „Hier ist eine Abwägung von Schaden und Nutzen wichtig.“
Das Bundeskriminalamt (BKA) stellt an diesem seine Erkenntnisse zur Entwicklung von Cybercrime vor. Auch zum „Darknet“ will sich BKA-Präsident Holger Münch.
Nach Darstellung des Sprechers der für Internetkriminalität zuständigen Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, Matthias Huber, erfordert der Kauf einer Waffe im „Darknet“ keine besonderen technischen Voraussetzungen. Nötig sei nur ein sogenannter Tor-Browser. Die Teilnahme am „Darknet“ sei nicht übermäßig schwierig. Auf speziellen „Marktplätzen“, wo sich jeder anmelden könne, würden häufig anonym Drogen oder Waffen gehandelt.
Durch die Anonymität gebe es keine Sicherheit, dass die Ware auch ankomme. „Diese Unsicherheit nimmt natürlich niemand in Kauf, der eine Ware auch legal erwerben könnte“, sagte Huber. „Deshalb sind nahezu 100 Prozent aller Angebote im "Darknet" illegal.“ Ansatzpunkt für Fahnder sei unter anderem die reale Zustellung der Waren.